Was Häußler nicht sagt

In einem Interview in den Stuttgarter Nachrichten vom 18.12.2012 erklärt Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler seine Sicht der Welt bezüglich des Protests gegen Stuttgart21 und die Verfolgung der Gegner. Interessant an diesem Interview ist weniger, was Herr Häußler sagt, sondern vielmehr, was er nicht sagt.

Häußler ist sich keiner Schuld bewusst. Er verfolge die Gegner von Anfang an mit einer festgelegten Linie, die nicht der Willkür unterworfen sei. Dies ist der einzige Punkt, bei dem ich ihm unumwunden zustimme – wenngleich sich unsere Ansichten hinsichtlich der Qualität dieser Linie sicher diametral entgegen stehen.

Häußlers Weltbild zeigt sich besonders gut am Schluss des Interview. Gefragt nach eigenen Fehlern sagt er, dass er anfänglich „die Leute“ (er meint den nimmermüden Protest) „zu sehr gewähren“ ließ. Dadurch hätte sich der „Irrtum“ bei den Gegner verfestigt, dass man „Straftaten“ wie zum Beispiel Sitzblockaden begehen dürfe. Hier zeigt Herr Häußler sein wahres autoritär-reaktionäres Gesicht. Er stilisiert sich zum Übervater, der den dummen, unwissenden Kindern des Protests Grenzen aufzeigen müsse, weil diese die Grenzen selbst nicht kennen würden. Und genau dieses Weltbild und Selbstverständnis formt sein rigoroses, unnachgiebiges Verhalten. Seine Linie ist die möglichst harte Auslegung des Gesetzes. Ethik, Moral und Anstand, die die Gesetzesauslegung zurecht beeinflussen, haben keinen Platz in seiner Welt. Und genau das bekommen wir seit Jahren zu spüren.

Der Widerstand weiß, was er tut! Wir brauchen keinen Herrn Häußler, der uns zu braven, stillen Staatsbürgern erzieht! Im Gegenteil nehmen die Blockierer und Hausbesetzer als verantwortungsbewusste Staatsbürger bewusst Strafen in Kauf, weil ihnen der öffentliche, symbolische Protest wichtiger ist, als die damit verbundene Strafe. Diese Protestform nennt man Zivilen Ungehorsam und inzwischen gibt es doch einige einstmals „brave“ Stuttgarter Bürger, die sich diese Protestform zu eigen gemacht haben.

Herr Häußler fokussiert in dem Interview sehr stark auf die Verfolgung der Blockierer. Dabei sind es genau die Blockierer, die mit ihrem Protest des zivilen Ungehorsams bewusst Anzeigen wegen Nötigung in Kauf nehmen. Natürlich hat hier die Staatsanwaltschaft viel zu tun, denn Blockadeaktionen gibt es wöchentlich mehrfach seit dem ersten Baggerbiss am Nordflügel. Und es ist nicht etwa der „Milde“ von Häußler zuzuschreiben, dass nur Blockierer, die mehr als fünf Anzeigen erhalten haben, von ihm verfolgt werden, sondern das ist allein der Überforderung des Justizapparats zuzuschreiben, der die Menge einfach gar nicht mehr bewältigen kann. (Die Rechnung von 51 Blockadeaktionen ist eigenartig und vollkommen untertrieben. Allein im Jahr 2011 gab es mehrere Monate täglich Blockadeaktionen, die mit Anzeigen wegen des Verdachts auf Nötigung endeten.)

Diese Anzeigen sind aber eben gar nicht diejenigen, die als übertrieben angesehen werden, denn sie wurden von uns in Kauf genommen. Die Wut, die Verachtung oder gar der Hass, den Häußler auf sich zieht, entzündet sich vielmehr an der übermäßigen Verfolgung vieler anderer Handlungen und seiner dem Rechtsstaat unwürdigen Art, ausnahmslos Höchststrafen zu fordern. So wurden zum Beispiel im Rahmen der Ermittlungen zum 20.06.2011 (der Besetzung des GWM) zahlreiche Wohnungen von Fotografen und cams21-Filmern durchsucht und meterweise Aktenmaterial zusammengetragen. Jedes Bild, jeder Film an diesem Tag wurde katalogisiert und ausgewertet. Jede Person sollte identifiziert werden – Personen, die an einer Demonstration teilgenommen haben und die am Ende der Demo unter den Augen eines riesigen Polizeiaufgebots über einen Zaun, der auf voller Länge am Boden lag, auf das Gelände des GWM gegangen waren – bei einem insgesamt vergleichsweise geringen Sachschaden von nicht einmal 100.000 Euro. Nicht der Sachschaden stand im Mittelpunkt der Ermittlungen, sondern der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs. Jeder, der sich auf dem Gelände befand, ist in den Fokus der Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs geraten.

Es ist auch nicht allein der Rahmenbefehl zur Überwachung von Demonstrationen, Versammlungen und sogar Parkgebeten durch verdeckte Ermittler, den Richter a.D. Reicherter veröffentlichte und der die Gegner empört. Es ist einerlei, ob derartige verdeckte Ermittlungen durch wen auch immer stattgefunden haben oder nicht. (Es übersteige Häußlers Fantasie, dass hier verdeckt ermittelt würde – wobei ich fürchte, dass Häußler nicht gerade ein Übermaß an Fantasie besitzt, weshalb ich auf diese Einschätzung wenig geben würde.) Viel empörender in diesem Zusammenhang ist die Hausdurchsuchung bei Herrn Reicherter und ihre unhaltbaren, ungewöhnlichen und rechtlich nicht einwandfreien Umstände. Auch hier zeigt sich Häußlers maßloses Vorgehen.
Ein weiteres Beispiel für Häußlers Verfolgungs- und Verurteilungswut: bei der Parkräumung wurden die Aktivisten, die sich im Schlossgarten einbetoniert hatten, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt und verurteilt. Passiver Widerstand wird in Stuttgart als aktive Gewalt gegen Beamte ausgelegt. Eine einmalige Rechtsauslegung in der deutschen Rechtsgeschichte!

Seit der Volksabstimmung werden die Blockadeaktionen nahezu ausnahmslos nicht mehr als politische Versammlung angesehen, sondern als Ordnungswidrigkeit. Die Volksabstimmung hat uns in Häußlers Sicht offensichtlich auch die Rechtfertigung des Protests entzogen. Es werden nicht mehr Anzeigen wegen des Verdachts auf Nötigung erhoben, sondern Bußgelder wegen Eingriffs in den Straßenverkehr verhängt. Wir seien nur noch „Verhinderungsblockaden“. Dabei gibt es durchaus die Rechtsauffassung, dass auch sogenannte Verhinderungsblockaden erst einmal Versammlungen seien und als solche behandelt werden müssen. Häußler und die Polizeiführung rechtfertigen diese Einschätzung damit, dass es für die meisten Blockadeaktionen keinen konkreten Grund gebe und wir nicht auf Symbolik und Öffentlichkeitswirksamkeit aus wären, sondern die Bauarbeiten verhindern wollten. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich immer einen anderen, ganz aktuellen Grund dafür nennen konnte, wenn ich blockiert habe. Die Bahn hat uns nahezu täglich neue Gründe geliefert. Die Blockadeaktionen sind immer öffentlichkeitswirksam und auf Symbolik ausgelegt! Immer gibt es neue Plakate und Banner, oft gibt es Reden bzw. Kundgebungen. Keiner von uns setzt sich vor das Bautor, weil er glaubt, damit auch nur irgendetwas verhindern zu können – es geht immer und ausschließlich um das Symbol, dass wir unter den gegebenen Umständen mit der Schaffung von weiteren Fakten nicht einverstanden sind.

Die Bußgelder, die vor dem Bautor verteilt werden, erreichen dann auch schon einmal Höhen von mehreren Einhundert Euro! Dieses Vorgehen ist zwischen der Versammlungsbehörde der Stadt Stuttgart, der Staatsanwaltschaft und der Polizei abgestimmt – und hat viele Vorteile für diese: Die Staatsanwaltschaft muss keine Anzeige erheben oder gar Ermittlungsverfahren eröffnen, sie wird erst tätig, wenn Widersprüche gegen die Bußgelder erhoben werden. Die Polizei muss nicht mit Hundertschaften anrücken, sondern kann sofort und ohne Vorwarnung die Bußgelder verhängen. Und die Stadt erhält in der Regel die Bußgelder sofort überwiesen, denn ein Zurückhalten von Bußgeldzahlungen kann böse Folgen haben. Dass damit das Versammlungsrecht fundamental untergraben wird, stört hier niemanden – zumal allen Beteiligten bewusst ist, dass in diesem Fall eine rechtliche Klärung leicht mehrere Jahre dauern kann und der Kläger einen langen Atem und vor allem eine gut gefüllten Portokasse haben muss.
Was ist also das Fazit? Weitermachen und Herrn Häußler weiterhin die Stirn bieten! Wir lassen uns weder über den Geldbeutel noch über andere rechtliche Tricksereien von der Straße kriegen! Und schließlich gilt auch für Herrn Häußler: wir kriegen Sie los, Sie uns nicht!

Ja zum Ausstieg!

Oben bleiben!

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32 Antworten zu Was Häußler nicht sagt

  1. Nico Nissen schreibt:

    Wenn die Verfassungsklage Erfolg haben sollte, wären alle Bußgelder und Strafen hinfällig, denn schließlich dienten die Taten dazu, unsere Grundrechte und die Verfassung zu schützen.

    • Hans Hagen schreibt:

      Was ist dass denn für eine krude Theorie.

      Warum eignen Sie sich nicht einfach mal ein paar Grundkenntnisse an, bevor Sie immer wieder wild darauf losschreiben.

      Unabhängig davon, dass diese Verfassungsbeschwerde sowieso eine Totgeburt ist, würden selbst, wenn diese Erfolg hätte kein Bußgeld oder keine Strafe hinfällig.

    • Hans Hagen schreibt:

      Nico Nissen:

      Ich darf Sie bitten, mich nicht zu dutzen.

      Haben Sie denn keine ordentliche Kinderstube durchlebt?

    • Hans Hagen schreibt:

      Nissen, damit bestätigen Sie gerade wieder deutlich Ihr Kindergartenniveau und dass Sie nichts weiter sind, als ein unflätiger Pöbler und ein Kindskopf.

      quod erat demonstrandum

      • Nico Nissen schreibt:

        Wenn die Argumente ausgehen, bleiben nur Beleidigungen. Wer von uns beiden befindet sich also auf geringerem Niveau?

      • Hans Hagen schreibt:

        „Wenn die Argumente ausgehen, bleiben nur Beleidigungen.“

        Richtig, Nissen; sollte das jetzt etwa ein erster Schritt der Selbstkritik sein?

        Der herablassende Beiklang des Duzens (von oben nach unten) kann als gezielte Unhöflichkeit benutzt werden.
        Juristisch wird dementsprechend von deutschen Gerichten ein nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen als Beleidigung gewertet, auch bei Privatpersonen und nicht nur dann, wenn Amtsträger wie beispielsweise Verkehrspolizisten geduzt werden.

  2. Martin schreibt:

    Ich bin endlich wieder zurück aus dem Land der ‚great firewall‘ und kann deine Beiträge wieder lesen. Vielen Dank für den Beitrag zum Häußler-Interview.

  3. Hans Hagen schreibt:

    „Dadurch hätte sich der „Irrtum“ bei den Gegner verfestigt, dass man „Straftaten“ wie zum Beispiel Sitzblockaden begehen dürfe. Hier zeigt Herr Häußler sein wahres autoritär-reaktionäres Gesicht.“

    Ich finde im Interview nichts dazu, er spricht hier ausdrücklich von Straßenblockaden:

    „Kritik an Ihrer Arbeit halten Sie für unbegründet. Sind aus Ihrer Sicht keine Fehler passiert? Im Bezug auf Stuttgart 21 hat man die Leute etwa bei Straßenblockaden anfangs zu sehr gewähren lassen. Dadurch hat sich der Irrtum verfestigt, man dürfe das. Später wurden dann fast routinemäßig Kreuzungen besetzt, was den Verkehr immer wieder zum Erliegen gebracht hat.“

    Im Rahmenbefehl gibt es keinen Passus, dass die Demos und Parkgebete durch verdeckte Ermittler zu überwachen seien – jedenfalls habe ich keinen gefunden. Ich bitte dahingehend um Aufklärung.

    Eine Verurteilungswut kann Herr Häußler gar nicht haben, da er niemand verurteilen kann, die können nur Richter.

    Bußgelder wegen Eingriffs in den Straßenverkehr verhängt das Ordnungsamt, damit hat die StA gar nichts zu tun.

    • zwuckelmann schreibt:

      Hallo Hans, Sitzblockaden sind in der Regel Straßenblockaden. Zumindest drückt sich Häußler unklar aus, welche Straßenblockaden er meint, also ob Blockaden von Einfahrten oder nur von Kreuzungen. Tatsächliche Kreuzungsblockaden gab es ja aber nicht wirklich viele.
      Den Rahmenbefehl können Sie hier nachlesen: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/02/25/bespitzelt-der-verfassungsschutz-parkgebete/ Er sagt etwas aus über die „Gefährungsstufe“ von Veranstaltungen – die natürlich implizieren, dass sie beobachtet werden. Verdeckte Ermittler gab es zu Hauf, zeitweise auf jeder Montagsdemo.
      Ja, Sie haben Recht, dass Herr Häußler nicht selbst verurteilt. Von mehreren Seiten wird jedoch bestätigt, dass der OStA natürlich Einfluss auf die Richterschaft ausübt. Hier davon auszugehen, dass es keine „Linie“ ebenso in der Richterschaft gibt, ist naiv.
      Genauso Ihr letzter Punkt: natürlich hat die StA nichts direkt mit den Bußgeldern zu tun. Sie hat es in Stuttgart aber doch, da sich die Polizeiführung, die Stadt und auch die StA hinsichtlich der Blockadeaktionen in gemeinsamen Gesprächen koordiniert haben.

      • Hans Hagen schreibt:

        In der Formulierung:

        „Später wurden dann fast routinemäßig Kreuzungen besetzt, was den Verkehr immer wieder zum Erliegen gebracht hat.”

        kann ich nichts Widersprüchliches entdecken.

        Ganz offensichtlich bezieht sich das nicht auf die Sitzblockaden für den Zufahrten des GWM oder an anderen Baustellenzufahrten.

        Dass die Auffassung verbreitet war bzw. noch ist, man dürfe Kreuzungen straffrei besetzen, ist ja unstrittig.

        Im Rahmenbefehl steht nur, dass man entsprechende Erkenntnisse verwenden könnte, nicht, dass man solche (aktiv) gewinnen müsste.

        Dass Herr Häußler Einfluss auf die Richter ausüben würde, ist ja nun nur Latrinengeschwätz.

        Eine Linie haben natürlich auch die Richter, welche ja möglichst gerecht urteilen wollen und also vergleichbare Straftaten vergleichbar werten werden.

        Das ist aber generell der Fall, auch bei anderen Gerichten und anderen Straftaten. So weiß auch ein Verkehrssünder, was er etwa zu erwarten hat.

        Was sollte daran ungerecht sein?

    • Hans Hagen schreibt:

      Woran sollte hier denn erkennbar sein, dass verdeckte Ermittler eingesetzt werden sollen?

      “ Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21″, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.
      Das Gefährdungslagebild soll – wie bisher – im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium – Landespolizeipräsidium – sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizeipräsidiums, zu übermitteln.“

      I.Ü. habe ich zu Herrn Reicherter ein eher differenziertes Verhältnis.

      Was glauben Sie denn, warum dieser wohl 2 Jahre vorfristig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde?
      Seine Erklärung, dies sei ausschließlich auf seinen Wunsch erfolgt, damit er seine Schallplattensammlung endlich mal sortieren könne, sehen Sie doch wohl auch kritisch.

      Nun hat er ja, wie auch Herr Heydemann, endlich mal ein Podium gefunden, wo er nicht belächelt wird und ihm die naiven Zuhörer eher an den Lippen hängen.

      Unter Juristen klappte das ja nun nicht so.

  4. Joe schreibt:

    Kretschmann bzw. die Regierungskoalition hätte gem. Landesverfassung die Möglichkeit dem sinnlosen Treiben der Stuttgarter Staatsjustiz ein Ende zu setzen – vorallem jetzt, da sich herausstellt, dass die Demonstranten „RECHT“ haben. Der Umgang mit Demonstranten seitens der Polizei ist eine Schweinerei, rechtswidriges Polizeihandeln ist Teil der Polizeipraxis. ( wenn Demonstranten plötzlich gekesselt – und selbst Außenstehende mit Polizeigewalt in diesen Kessel hineingezwungen werden…und anschließend einen Strafbefehl bekommen…) – das deutsche Staatsfernsehen zeigt bevorzugt Bilder von Demos aus Russland und beklagt den Umgang mit den Demonstranten dort … Stuttgart is Moscow…. und es gibt genügend Leute die hier in Stuttgart von Polizisten mit dem Schlagstock verprügelt wurden – sogar ärztlich attestiert, ganz zu schweigen von den Demütigungen älterer Mitbürger auf der uns bekannten Wache – oder warum müssen sich 70ig jährige bis auf die Unterwäsche (manchmal auch mehr) ausziehen ??.
    Und zu Häußler kann nur festgestellt werden:
    Er gehört eben genau dieser Generation an (siehe Zitat unten) :
    „…….Am härtesten geißelt BGH-Richter Fischer die fehlgeschlagene Auseinandersetzung vieler Eminenzen der Rechtswissenschaft mit der NS-Justiz: Deren Missachtung von Gerechtigkeit und Menschlichkeit werde in kaum einem Beitrag der 21 Gelehrten angesprochen – für Fischer eine große Enttäuschung. Denn: »Die Generation ihrer Lehrer war zu einem nicht geringen Teil – sei es als Scharfmacher und Täter, sei es als Mitläufer, sei es als schweigende Wegseher – mehr oder weniger in die Schuld der NS-Herrschaft verstrickt.« Man müsse – wenn hier schon von den Errungenschaften der Autobiografen die Rede sei – auch nach deren »Interesse, Mut, Rückgrat und Aufrichtigkeit« bei der Auseinandersetzung mit den eigenen Doktorvätern fragen. Darüber aber erfahre der Leser »fast nichts«. Offenbar sei eine »kritische Rückschau auf die Verantwortung des eigenen Fachs« kein Schwerpunkt dieser Juristengeneration gewesen. “
    Lesenswert:http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH

    • Hans Hagen schreibt:

      Was schreiben Sie denn für einen Quatsch? Wissen Sie überhaupt, wie alt Herr Häußler ist?
      Dieser gehört gerade mal noch der 68er Generation an und hat mit den erwähnten „Eminenzen der Rechtswissenschaft“ gar nichts zu tun.

      Sein Umgang mit NS-Tätern wie auch mit allen anderen Tätern ist völlig korrekt.

      Der Umgang der Justiz mit S 21 Gegnern ist ausgesprochen großzügig und zurückhaltend.

      Nennen Sie doch mal einen anderen Bereich oder eine andere Stadt, wo so viel Narrenfreiheit gewährt wird.

      • zwuckelmann schreibt:

        Hans, Sie haben gewiss viel Erfahrung mit Herrn Häußler, um ihn und sein Tun so fundiert einzuschätzen.

      • Joe schreibt:

        @Hagen: Sie haben meinen verlinkten Beitrag nicht gelesen und darum nicht kapiert – vermutlich nicht mal das Kurzzitat. Falls doch, dann fehlt es eben hinten und vorne (würde der Schwabe sagen)
        Schade, denn es sind genau Typen wie sie die diese Welt massenhaft bevölkern.

  5. Hans Hagen schreibt:

    „zwuckelmann schreibt:
    20. Dezember 2012 um 13:15
    Hans, Sie haben gewiss viel Erfahrung mit Herrn Häußler, um ihn und sein Tun so fundiert einzuschätzen.“

    Ja, diese habe ich, wenn ich diesem und seinen Kollegen auch regelmäßig gegenüber sitze.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich nicht respektieren würde.

    Wenn ich allerdings die Hasstriaden eines Nico Nissen in seiner glorreich gescheiterten Petition oder noch üblere Beleidigungen anonymer Schreiber wie mancher „Parkschützer“ , so des unsäglich primitiven „zapf“ lese, welche Herrn Häußler u.a. als „Kreatur“ beschimpfen und auch niemand der Moderatoren dagegen einschreitet, sondern diese eher in das gleiche Horn blasen, geht es mir eben wie vielen anderen Bürgern mit zivilisierten Umgangsformen: ich wende mich angewidert von solchen Ergüssen ab und ergreife schon aus Solidarität Partei für Herrn Häußler.

    • Joe schreibt:

      Wer Respekt von den Opfern des S21-Betrugs gegenüber den Systemträgern fordert lebt auf dem falschen Planeten – kaufen sie sich ein Fähnchen und ab nach Nordkorea !

    • Nico Nissen schreibt:

      Hasstiraden sind nicht meine Art. Das ist unsachliche Propaganda. Meine Kritik ist sachlich und berechtigt.
      Ob die Petition erfolgreich war oder nicht, hängt davon ab, welche Konsequenzen sie für Häußler hat. Bisher bin ich zufrieden. Auch dieses Interview ist ein Hinweis darauf, dass Häußler nicht zuletzt wegen meiner Petition stark unter Druck geraten ist. Weitere Beispiele sind die Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Justizminister und die Ankündigung, endlich die Mörder von Sant Anna anklagen zu wollen. Erst nachdem die Petition online nicht mehr unterzeichnet werden konnte, teilte die Staatsanwaltschaft mit, doch keine Klage zu erheben und die Untersuchungen einzustellen. Dies hat der Justizminister zum Anlass genommen, Häußlers Arbeit untersuchen zu lassen, was ohne meine Petition wohl auch nicht getan worden wäre.

      • Hans Hagen schreibt:

        Ihre selbstgefälligen Überhöhung Ihrer tatsächlichen Bedeutungslosigkeit hat schon etwas Bemitleidenswertes, Herr Nissen.

        Glauben Sie wirklich, Ihr Geschreibsel würde irgendjemand ernst nehmen, welcher juristisch vorgebildet ist und hätte bei diesen mehr bewirkt, als ein mitleidiges Lächeln?

        Ihre Petition strotzt nur so von Unterstellungen, Unwahrheiten, Beleidigungen und übler Nachrede, was Sie aber offenbar nicht einmal bemerken.

      • Nico Nissen schreibt:

        Jedem steht frei, mich wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung oder was auch immer zu verklagen. Kein einziger hat es getan, selbst Häußler nicht. Warum nicht? Weil ich sehr genau darauf achte, was ich schreibe. Die Petition ist juristisch unangreifbar.

      • Hans Hagen schreibt:

        Ach Nico, weshalb, glauben Sie denn, sollten Sie so wichtig sein, dass sich Herr Häußler mit Ihnen oder Ihrer Petition befassen müsste.

        Es ist doch offensichtlich, dass diese von einem Laien verfasst wurde, welcher es nicht besser weiß.
        Das kann man dann doch einfach ignorieren und so stehen lassen.

        Wollte man jeder Beleidigung im Netz nachgehen, käme man ja zu nichts anderem mehr, zumal Ihre Unterstellungen ggf. sowieso noch als erlaubte (wenn auch niveaulose) Meinungsäußerung durchgehen könnten.

        Da führen sich andere ja noch wesentlich übler auf.

      • Hans Hagen schreibt:

        P.S. Nico Nissen:

        Ich verbitte es mir, von Ihnen gedutzt zu werden.

      • Nico Nissen schreibt:

        Du widersprichst Dir. Als was denn jetzt? Habe ich Unwahres behauptet oder nur meine Meinung geäußert?
        Wenn die Anzeige ausbleibt, ist klar, dass meine Aussagen juristisch nicht angreifbar sind, was auch Häußler festgestellt haben dürfte.

      • Nico Nissen schreibt:

        Du widersprichst Dir. Also was denn jetzt? Habe ich Unwahres behauptet oder nur meine Meinung geäußert?
        Wenn die Anzeige ausbleibt, ist klar, dass meine Aussagen juristisch nicht angreifbar sind, was auch Häußler festgestellt haben dürfte.

      • Hans Hagen schreibt:

        Auch hier zeigen Sie wieder ihre Primitivität und fehlendes Niveau, Nissen.
        Zivilisierte Umgangsformen sind Ihnen offensichtlich fremd.

        Sie zeigen ein Benehmen, für welches sich selbst ein Baubudenrülps schämen würde, was mich allerdings auch nicht weiter überrascht.

  6. Kornelia schreibt:

    @Hans Hagen: den Hucke-Pack-Übergang (ein Guter trug einen Nazi ins Amt) von 45 folgend… lange Zeit galten die Nazi-Juristen als Vorbilder, deren Lehren und Bücher gelauscht wurden… damit ist weiterhin ein re blind, li brutalst möglich verfolgen aufgebaut worden! (siehe doch NSU; KKK u.u.u.) und Hilters willigen Vollstrecker und deren Justiz nach 45… lohnt sich!! Jeder Jurist sollte sich dringend mit der REchtsprechung des nach 45 auseinandersetzen!! denn es ist spannend zu lesen und zu hören wieviele Schuldige „unschuldig“ „nicht wissen könnend“ waren!
    Deswegen sag ich immer: unsere Bundesrepublik ist mit viel Dreck und Unrecht und damit undemokratisch aufgebaut worden….
    Dat ist ja auch das Kreuz mit der Justiz: sie hat sich kein eigenständisches Demokratie-Verständnis und -Verhältnis erarbeitet und ist dadurch immer schon anfällig für politische Einflussnahme gewesen, Kritiker wurden immer versetzt oder diffamiert und wie oft von den Mitwissern im Stich gelassen (auch das gehört zu den Juristen: massiv bestrafen können aber selber oft feige dabei stehen!!)
    Wo hat sich Justiz aufgeregt, das Busch und Co ein Sonderrecht in Den Haag erzwingen konnten?
    Wo ist unser Recht, wenn Milliarden mit höchst kriminellen Aufwand ins Ausland transferiert werden kann aber die Verkäuferin für 5 Euro „nicht in die Kasse geben“ rechtmässig verurteilt wird?
    nein, wir haben im Grossen und Ganzen immer noch eine Justiz a la Filbinger! Wenn die sagen ich soll zum tode, dann mach ich auch, wenn die dann sagen „jetzt nicht“ dann füge ich mich!
    Wo ein Kläger, da ist auch Recht, wo keiner das Geld hat, da ist auch kein Recht!
    ist typisch Hoheitenrecht des Mittelalters!
    Ab 45 hätte es wichtig sein müssen immer wieder das Verhältnis von künstl. Recht mit Gerechtigkeit zu überprüfen! ein bisschen wurde und wird das mit dem Grundrecht gewährleistet, nur „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und „die Menschenwürde“ ist unantastbar, schon da knirscht es…. Oder wie kann es sein, dass auch um den 3.Okt.2010 (20 jahrestag des Mauerfalls) offesichtlich wird dass Baurecht wichtiger ist als das Menschenrecht auf Unversehrtheit?

    • Hans Hagen schreibt:

      Sie schreiben hier ja nun ein Kauderwelsch ohne jeden Zusammenhang.

      Die Justiz hat sich entgegen Ihrer Behauptung sogar eine sehr objektive Position erarbeitet und folgt nicht, wie das immer wieder erwartet wird, dem Mainstream.
      Dafür sorgt eine fundierte Ausbildung und eine Auswahl der Richter genauso, wie deren Unabhängigkeit.

      Gerade in den 68ern erfolgte eine sehr deutliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, welche zu einem Linksruck auch der Justiz führte, heute sind viele dieser 68er in leitenden Positionen.

      Wieso sollte sich „die Justiz“ aber nun in die internationale Politik einmischen?

      Dem weiteren unverständlichen Buchstabensalat von Ihnen kann ich keinen Sinn entnehmen, dazu schreibe ich also besser nichts.

      Auffallend ist ja, wie überschwänglich „die Justiz“ von den Projektgegnern bejubelt wird, wenn diese zu deren Gunsten entscheidet um diese dann nach der nächsten Entscheidung schon wieder zu beschimpfen und die Richter zu beleidigen / diesen übel nachzureden.

      Übrigens sind zwischenzeitlich alle aktiven Richter und Staatsanwälte nach 1945 geboren.

    • Hans Hagen schreibt:

      P.S.
      Auch sonst sind Sie ja offensichtlich völlig unwissend, wenn Sie den 3.Okt.2010 als 20. Jahrestag des Mauerfalls bezeichnen.
      Die Berliner Mauer wurde am Abend vom 9. November 1989 geöffnet.
      Interessanter Weise begann am 9.11.1918 auch die Novemberrevolution und am 9.11.1938 fand die Kristallnacht statt.

      Allerdings darf ich Ihnen verraten, dass am 3.10. 2010 der 20. Jahrestag der Deutschen Einheit gefeiert wurde.

  7. Hans Hagen schreibt:

    „Dass damit das Versammlungsrecht fundamental untergraben wird, stört hier niemanden – zumal allen Beteiligten bewusst ist, dass in diesem Fall eine rechtliche Klärung leicht mehrere Jahre dauern kann und der Kläger einen langen Atem und vor allem eine gut gefüllten Portokasse haben muss.“

    Genau hier zeigt sich wieder das Unverständnis der Protestler, welches Herr Häußler benennt.

    Die Versammlungsfreiheit hebt andere gesetzliche Regelungen wie die StVO nicht auf.

    Man kann also nicht festlegen, dass man sich einfach mal auf einer Fahrbahn versammelt und die Straßenverkehrsordnung dann für diesen Bereich nicht mehr gelten würde.

    Deshalb ist es völlig korrekt, hier entsprechende Bußgelder zu verhängen, damit hat man in Stuttgart bei den diskutierten Fällen aber tatsächlich viel zu lange gezögert.

    Rechtlich ist hier gar nichts fraglich, noch bedürfte es einer gut gefüllten Portokasse, da irgendetwas zu klären.

    Versammeln darf man sich also schon, nur eben auf Gehwegen oder Plätzen, welche für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind. Diese Versammlungen muss man lediglich anmelden.

    Die Nutzung von Fahrbahnen muss hingegen vorher genehmigt werden,dann werden diese auch für den Straßenverkehr gesperrt, wie dies ja bei jeder „Montagsdemo“ erfolgt.

  8. Leselotte schreibt:

    @ Nico Nissen und Zwuckelmann natürlich auch.
    Vielen Dank für Euer Machen und Tun!!!
    Dranbleibige Grüße vom Bodensee

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