Auf der Straße

Gestern Abend direkt nach der Kundgebung am Bahnhof machte sich eine Gruppe von ca. 40 Demonstranten als Vorhut auf zur Sängerstraße 4, das Haus, das in kommender Zeit entkernt und abgerissen werden soll. Das Haus wurde von der Polizei bewacht, so dass wir davor standen und demonstrierten. Nach einer Stunde kam dann ein Teil des Demozuges vom Marktplatz inklusive der Lokomotive und der Capella Rebella auch dort an und sorgte für eine schöne Stimmung. Nach 21 Uhr löste sich die Demonstration auf und die Polizei zog ab. In der Sängerstraße 6a, dem gegenüberliegenden Haus, hielten die gesamte Nacht DB-Securities Wache und leuchteten mit der Taschenlampe durch ein Fenster jeden an, der es wagte, in den Hinterhof zu gehen.

_DSF8344Heute früh war an der Sängerstraße alles ruhig, vor dem Bautor am ehemaligen Nordflügel hingegen spielten sich wie so häufig sehr grenzwertige Szenen mit der Polizei ab. Ob die Einstufung von Blockadeaktionen in die Gefährdungsstufe 4 im Zusammenhang mit dem 2. Rahmenbefehl zur Überwachung des Widerstands gegen Stuttgart 21 auch dazu führt, dass Grundrechte außer acht gelassen werden dürfen, wissen wir nicht, die Polizei, das Amt für Öffentliche Ordnung und die Justiz tun aber alles dafür, dass man diesen Eindruck bekommen muss. Nachdem ein Kleinbus in die Baustelle einfahren wollte, aber einige Demonstranten vor dem Bautor standen, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung wahrzunehmen, schritt die Polizei ein, lief auf die S21-Gegner zu, verteilte ohne große Umschweife Platzverweise und nahm, nachdem sich die Demonstranten weigerten, die Baustraße zu verlassen, diese mit zur Personalienfeststellung. _DSF8346
Einwände, dass die Versammlung aufzulösen sei und die Demonstranten dann bei Seite gehen würden, wurden wie üblich nicht weiter zur Kenntnis genommen. Stattdessen wurde sofort wieder gefilmt, selbst dann noch, als der Bus schon längst in der Baustelle stand. Als sich ein unbeteiligter Bürger bei der Polizei beschwerte, dass er beim Überqueren des Zebrastreifens von der Polizei gefilmt wurde, reagierte die Polizei aggressiv und wurde handgreiflich. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Mann sich nun auch tatsächlich beschwert – wobei auch dies mit hoher Sicherheit folgenlos bleiben wird.

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Nachdem das monatelange, zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Amt für Öffentliche Ordnung einvernehmlich vereinbarte Vorgehen der Polizei mit sofortiger Verhängung von Bußgeldern wegen Eingriffs in den Straßenverkehr offenbar rechtlich nicht wasserfest ist, haben wir es nun mit einer neuen Strategie zu tun. Ohne lange zu fackeln werden Platzverweise erteilt, gegen die dann die Demonstranten, die eine Einfahrt blockieren, weil sie ihr Recht auf Versammlung genau dort wahrnehmen, zwangsläufig verstoßen. Die Anzeigen lauten nun also auf Verstoß gegen einen Platzverweis und werden mit mehreren Hundert Euro geahndet. Auch hier werden wieder alle Rädchen von Polizei, Stadt, Staatsanwaltschaft bis hin zu den Gerichten ineinander greifen beim fortdauernden Versuch, den Widerstand gegen das Irrsinns-Projekt endlich klein zu kriegen. Dass der 2. Rahmenbefehl noch immer in Kraft ist, bestärkt diese natürlich in ihrem tun und kriminalisiert eine Bürgerschaft, die ihr Recht auf Versammlung und auf freie Meinungsäußerung selbstbewusst wahrnimmt.

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Dabei sollten die staatlichen Organe inzwischen wissen, dass ihnen das nicht gelingen wird, solange die berechtigten Zweifel an diesem Projekt nicht ausgeräumt worden sind.

Oben bleiben!

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