Versammlung, Verhinderungsblockade, Platzverweis – morgens am Stuttgarter Hauptbahnhof

Heute Morgen demonstrierten wieder Gegner des Projekts Stuttgart21 gegen den Weiterbau, da es in nahezu jeglicher Hinsicht große Zweifel an der Durchführbarkeit des Projekts gibt und viele Planfeststellungen und Planänderungen noch immer nicht bestätigt sind. Die Demonstranten hingen Transparente an den Bauzaun und blockierten schließlich mit einem großen Transparent einen Lastwagen.

Die Polizei, die wie immer schon lange vorher vor Ort war, kam zu den Demonstranten, filmte sie und forderte sie auf, die Einfahrt frei zu machen. Diese weigerten sich jedoch mit Hinweis darauf, dass es sich hier um eine Vesammlung nach Art. 8 GG handele. Wenn die Polizei die Versammlung ordnungsgemäß auflöse, würden die Demonstranten selbstverständlich beiseite gehen. Wie meist sprach uns die Polizei ab, eine Versammlung zu sein. Die Demonstranten seien eine „Verhinderungsblockade“ und keine Versammlung. Nachdem die Demonstranten dann auf die Seite gingen, wurden ihre Personalien aufgenommen, es wurden Platzverweise erteilt und wahrscheinlich werden bald auch wieder Bußgeldbescheide oder gar Anzeigen zugestellt werden.

Die Demonstranten pochten darauf, als Versammlung behandelt zu werden – und sie haben auch allen Grund dazu, denn auch Blockaden fallen grundsätzlich erst einmal unter das Versammlungsrecht. Die Demonstranten wollen mit ihrer Aktion nicht per Selbsthilfe eigene Forderungen durchsetzen (wie sollte das bei einem Großprojekt auch möglich sein!), sondern die Blockaden zielen natürlich darauf ab, auf die Unrechtmäßigkeit der Baumaßnahmen aufmerksam zu machen. Die Blockaden nehmen also auf die öffentliche Meinungsbildung Einfluss und sind eben nicht Selbstzweck. Dadurch allein unterliegen sie dem Versammlungsrecht! (Übrigens: „Nach der Konzeption des Art. 8 GG ist selbst eine Menschenmenge, die ihre Forderungen durch den Einsatz von Gewalt unterstreicht, eine Versammlung. Sie fällt lediglich durch ihre Unfriedlichkeit aus dem Schutzbereich des Grundrechts.“ (Siehe Rusteberg in der NJW))

Warum diese Unterscheidung wichtig ist? Eine Versammlung genießt besonderen Schutz. Polizeiliche Maßnahmen gegen die Versammlungsteilnehmer sind erst statthaft, wenn die Versammlung ordnungsgemäß aufgelöst wurde. Was hier in Stuttgart seit Monaten, ja schon seit Jahren passiert, ist eine Kriminalisierung der Versammlungsteilnehmer, die mit ihren Aktionen auf die vielen rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Mißstände des Projekts hinweisen. Anstatt diese Versammlungen aufzulösen, werden ohne Ankündigung und recht willkürlich Bußgelder verhängt und Anzeigen erstattet. Dies ist so nicht hinnehmbar!

Die Auslegung des Art. 8 GG ist sicher keine ganz triviale Sache – gerade für Laien. Heute schaffte es die Polizei jedoch nicht einmal, ordnungsgemäße Platzverweise zu erteilen. So sagte eine Polizistin zu einem Demonstranten: „Ich erteile Ihnen jetzt einen Platzverweis. Haben Sie mich verstanden? Bitte gehen sie.“ Da hat sie wohl in der Polizeischule schlecht aufgepasst, gehört doch eine klare zeitliche und räumliche Aussage zu einem Platzverweis notwendigerweise dazu. Der Demonstrant fragte daraufhin: „Bis wann gilt der denn?“ Daraufhin schaute die Polizistin in ihr Büchlein, überlegte kurz und sagte dann, dass der Platzverweis bis 12 Uhr gelte. Der Demonstrant verließ den Platz. Nachdem ich die Polizistin darauf aufmerksam machte, dass dieser Platzverweis aber so nicht rechtskräftig sei, da sie nicht gesagt habe, wo der gute Mann nicht mehr hin dürfe, suchte sie schnell „Schutz“ bei ihren Kollegen.

Und schließlich lässt sich durchaus in Frage stellen, ob die Bußgelder wegen Störung des Straßenverkehrs, die vor dem Bautor verhängt werden, rechtmäßig sind. Die Straße vor dem Bautor liegt auf Privatgrund und hat dadurch, dass sie schon direkt an der Einfahrt auf der Heilbronner Straße als reine Baustelleneinfahrt gekennzeichnet ist, keinen öffentlichen Charakter. Die Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz existiert hier nicht mehr, so dass nur ganz bestimmten Fahrzeugen die Zufahrt gestattet ist. Selbst die Polizei wies heute einen PKW-Fahrer, der die Baustellenzufahrt nutze, um seinen Beifahrer aussteigen zu lassen, darauf hin, dass hier nur Baustellenfahrzeuge einfahren dürften. Auf welcher rechtlichen Grundlage hier dann Ordnungsgelder verhängt werden, weiß die Polizei und das Ordnungsamt allein.

Ach ja, Herr Rau gab sich auch die Ehre (mit Blaulicht!) und sprach mit zwei Demonstranten, die an der Heilbronner Straße zwei Plakate hielten. Sie würden den Straßenverkehr stören und die Fahrer ablenken. Als mehrere Leute hinzu kamen, ließ der Polizist jedoch von den beiden ab und fuhr davon.

Wäre es nicht so tragisch und hätte es nicht so ernste Folgen, wäre es sehr lustig, jeden Morgen dem unprofessionellen Verhalten der Polizei zuzusehen. Das Gesetz und die Rechtslage werden in Stuttgart immer etwas anders ausgelegt als im Rest der Republik. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das Grundgesetz oder nur die Straßenverkehrsordnung handelt.

Oben bleiben!

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4 Antworten zu Versammlung, Verhinderungsblockade, Platzverweis – morgens am Stuttgarter Hauptbahnhof

  1. Joe schreibt:

    Verhinderungsblockade vs. Versammlung. Wir wissen ja wie das Stuttgarter Staatsgericht in solchen Fällen entscheidet. Und dank dem dem Grünen Gesindel belibt das auch so – schließlich will man sich ja für eine Koalition mit der CDU aufhübschen.
    PS: Nette Diskussion im Forum zum Thema Rosenstein: Zitat eines altgedienten Forummitglieds:
    Der Zweck des Widerstandes war nie, die Fällung von Bäumen im Rosensteinpark zu verhindern, zumal dort irgend wann auch die Tunnel für die Realisierung von K21 gebaut werden müssen. Deswegen wäre ich auch keineswegs demoralisiert, oder der Meinung, zukünftig nicht mehr dem Widerstand gegen S21 angehören zu wollen, wenn diese Bäume gefällt werden. Bäume wachsen auch wieder nach.

    • Martin schreibt:

      Schöner und fast exakter Bericht – nur eines hat Zwuckelmann vergessen: Die eigentliche Blockade – von dem Moment an, wo die Situation eindeutig war (die Polizei wusste, dass der LKW tatsächlich in die Einfahrt fahren will, ein kleiner Transporter kam an [zweites Fahrzeug], Information/Aufforderung der Demonstranten, den Weg freizugeben) bis zur Freigabe der Einfahrt, waren es nur wenige Sekunden. Nicht viel mehr, als wenn eine langsame Person (oder drei Schnelle) noch den Zebrastreifen überqueren. Wenn da jetzt Bußgeldbescheide folgen, dann ist das irgend etwas zwischen „schlechter Witz“ und der „traurigen Realität in Stuttgart“.

  2. OSKAR schreibt:

    Danke Zwuckelmann für den umfangreichen Bericht und die zusätzlichen Informationen.

    Ich war einer der „Blockierer“ am 30.10., die Polizistin die meine Personalien aufnahm- sie gab auf Nachfrage ihren Namen mit Kraus(s) an, rief mich später zu Hause an (meine telefonnummer habe ich ihr nicht genannt??!) und teilte mir mit, da es sich um zwei Fahrzeuge handelte die an der Einfahrt gehindert wurden, würde es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handeln,
    (wie sie mir vor Ort am 30.10. mitteilte) sondern um eine Nötigung!
    Es würde jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben…aber sicher eingestellt, O-Ton Frau Kraus!!

    Heute ging die vorne Po…und hinten ei, etwas massiver gegen die Blockierer vor. Jeder wurde von zwei uniformierten zur Feststellung der Personalien „begleitet“.

    Wir sind immer noch zu wenige am Dienstagmorgen!
    Es reicht nicht am Montagabend eine Stunde zu trillern…

    Oben bleiben und frecher werden!

    • zwuckelmann schreibt:

      @Oskar: ja, ich war auch wieder dort und habe das Drama miterlebt. Mich ärgert dieses Verhalten der Polizei sehr – nur ist es wirklich schwierig, einen Ansatzpunkt zu finden, mit dem man etwas ändern kann. Der Instanzenweg wird nicht viel bringen, da er sehr viele Monate brauchen wird. Mal schauen, welche anderen Möglichkeiten es gibt …
      Und in der Tat stünde es uns gut zu Gesicht, frecher zu werden!

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