Befangenes Land

Bestechend einfach und grundsätzlich fällt die Argumentation im Befangenheitsantrag von Rechtsanwalt Arne Maier gegen die Sitzungsleitung der Erörterungsverhandlung für die Planänderung zum Grundwassermanagement aus – und es überwältigt mich ein ums andere Mal, wie viel Arbeit einzelne Gegner des Immobilienprojekts Stuttgart 21 investieren, um auf die vielen Schieflagen des Projekts sehr fundiert und überzeugend aufmerksam zu machen.

Die Erörterungsverhandlung, die ab kommendem Montag, 9.9.2013 angesetzt ist, wird vom Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt. Erörterungsverhandlungen müssen ergebnisoffen stattfinden und bedürfen daher einer neutralen Leitung. „Als vom Eisenbahnbundesamt beauftragte Anhörungsbehörde ist für das Regierungspräsidium die Objektivität bei der Erörterungsverhandlung oberstes Gebot. Schon der Anschein mangelnder Objektivität soll vermieden werden. In der Erörterungsverhandlung soll sichergestellt werden, dass die Einwendungen sachlich in konstruktiver Atmosphäre beraten werden können,“ so das Regierungspräsidium.

Der erste Versuch dieser Verhandlung scheiterte vor wenigen Wochen, weil dem damaligen Sitzungsleiter Joachim Henrichsmeyer persönliche Befangenheit nachgewiesen werden konnte. Kommende Woche nun soll ein neuer Versuch stattfinden.

Arne Maier weist in seinem Befangenheitsantrag nach, dass das Regierungspräsidium, ja sogar letztlich jede Landesbehörde und damit auch jeder Landesbeamte in Sachen Stuttgart 21 gar nicht unbefangen sein könne, da das Land sich vertraglich an eine „Projektförderplicht“ gebunden hätte.

Er schreibt: „Die aus der Projektförderungspflicht resultierende vertragliche Rechtspflicht des Landes – und seine Schadensersatzpflicht für den Fall eines Verstoßes gegen die Projektförderungspflicht – binden die Entscheidungen aller mit dem Projekt befassten Landesbediensteten unabhängig von eigenen Landesinteressen. Bei allen das Projekt betreffenden Entscheidungen der Landesbediensteten sind deren gesetzliche Beurteilungs- und Ermessensspielräume auf Null reduziert. Damit sind alle Landesbediensteten befangen. (…) Die Landesregierung stellt die vermeintliche Projektförderungspflicht des Landes aber nicht in Frage, sondern bekennt sich ausdrücklich zu dieser. Diese Grundentscheidung der Landesregierung bindet alle Landesbediensteten an die Projektförderungspflicht, unabhängig von ihrer verfassungsrechtlichen Bewertung.“

Was sollte man darauf noch erwidern? Dieser auf den Punkt gebrachte Sachverhalt begründet auch den von vielen schon lange gefühlten Verdacht, dass letztlich alle Einwendungen abgewiegelt werden und das Ergebnis der Verhandlung von vornherein feststeht. Denn jede Entscheidung des Regierungspräsidiums steht unter dem nicht ausräumbaren Verdacht, der Projektförderpflicht und nicht objektiver Kriterien geschuldet zu sein.

Wahrscheinlich wird sich das Regierungspräsidium herauswinden. Persönlichkeitsspaltung im Amt ist heute ja schon fast en vogue: der ehemalige Oberstaatsanwalt Häußler war nicht befangen, obwohl er den brutalen Polizeieinsatz im Schlossgarten persönlich mitverfolgte. Zwar würde er sich selbst belasten, wenn der Einsatz letztlich doch unrechtmäßig gewesen wäre, das schadete aber in keinster Weise seiner objektiven Ermittlungsarbeit. In diesem Zusammenhang ist es auch kein Problem, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Polizei Stuttgart ermittelte – auch hier ist ganz klar, dass die beteiligten Personen klar trennen können zwischen persönlichen Kontakten und Abhängigkeiten und objektiver Ermittlungsarbeit. Warum also sollte es nicht auch dem RP möglich sein, obektiv und ohne Rücksicht auf vertragliche Verpflichtungen des Landes zu entscheiden? Mit persönlichen Konsequenzen hat erst recht keiner der Beamten zu rechnen, auch wenn sie das Land schwer in die Bredouille bringen würden. Ganz klar!

Man könnte meinen, dass das alles ein abgekartetes Spiel ist, sagt meine Wutbürgerpersönlichkeit. „Aber nein“, ruft da empört meine treue Staatsbürgerpersönlichkeit, „das hat schon alles seine Richtigkeit. Jetzt sei doch mal nicht so misstrauisch und skeptisch und halt endlich mal die Klappe!“ Doch offensichtlich kann das meine Wutbürgerpersönlichkeit nicht. „Oben bleiben!“ ruft sie aus vollem Herzen.

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3 Antworten zu Befangenes Land

  1. obenbleiber schreibt:

    Die sogenannte „Projektförderungspflicht“ sollte dringend mal gerichtlich abgeklärt werden, weil sie ein Mittel zu gedankenloser und rechtsfreier Verfolgung von „Projektzielen“ ist, die weit von der Schaffung eines Bahnhofs oder einer sinnvollen Stadterweiterung entfernt sind. Die Projektbetreiber und deren Partner sollten verbindlich darüber aufgeklärt werden, wo die Grenzen der „Projektförderungspflicht“ liegen (nämlich nicht im Rechtsbruch) und welche Aspekte von S21 dem Bürger und dem Staat langfristig dienlich sind. Es ist unzumutbar, dass sich dahinter ein Denkverbot verbirgt, das Nachdenken über Projektfolgen und -alternativen verbietet. Eine gerichtliche Klärung könnte dazu führen, dass der ganze Finanzierungsvertrag hinfällig wird, weil er auf grundsätzlich sittenwidrigen Bedingungen basiert, mit denen seit Jahren versucht wird, das Projekt am Laufen zu halten.

  2. horstosius schreibt:

    ….“Visionen“ auf Biegen und Brechen durchzusetzen, endete seit Gründung des „Südweststaats“ in BW meist in gedankenlosen „Projektzielen“. Das teils kuriose Ansinnen der von Minderwertigkeitskomplexen behafteten Wichtigtuern aus Politik und Wirtschaft sollte dem Rest der Republik den Sand aus Neid in die Augen streuen. Geld spielt natürlich keine Rolle.Im Gegenteil. Die höchste Wirtschaftskraft in ganz Europa. Das muß man zeigen, egal wie nützlich.
    Ob Schwarz, ob Rot, Gelb oder Grün, es besteht konsens.
    So musste man sich nicht wundern, daß der 2.te Anlauf des GWM-Erörterungstermins in die Messehallen -der einstmals „größten“ Baustelle Deutschlands- verlegt wurde.
    Das innerhalb 3 Jahren errichtete milliardenteure Messegelände stand für die die 500-600 Einwender zur Verfügung. Für die Statistik der Messeleitung eine wichtige Woche: Die Erweiterung der Messe sei dringend geboten, da ständig ausgebucht !!!
    Da zum Bau der Messe die Gesetze nicht passten, bastelte man unter MP Teufel eben ein neues eigenes Landesmessegesetz.
    So wird man sich nicht wundern, wenn auch Kretschmann&Co in der Tradition seiner „visionären“ Vorgänger bei den sich widersprechenden S21-Gesetzen ein eigenes
    „Landesprojektförderungsspezialgesetz S21“ für das zur Zeit „längste“, „grösste“ und „teuerste“ Bauvorhaben in Europa erläßt. Funktion, Bauzeitende und Baukosten sind zwar noch nicht abzusehen. Aber welches Bundesland kann da schon mithalten.
    So einfach geht es in BW. Die jeweils regierungstreue Justiz machts möglich.
    Freier Fall für freie Bürger.
    Trotzdem
    Oben bleiben

  3. Beobachter schreibt:

    Bestechend schlicht ist die Begründung ja schon, für einen Juristen aber eher peinlich, da diese offensichtlich die Rechtslage verkennt.
    Das RP führt (im Auftrag des EBA) lediglich die öffentliche Anhörung durch und entscheidet in der Sache gar nichts. Die Mitarbeiter können deshalb allein aus dem Grund heraus, dass sie beim RP angestellt sein, gar nicht befangen sein.

    Mit seiner „Argumentation“ kann RA Maier deshalb auch nur bei unbedarften Projektgegnern punkten, bei Juristen aber kaum mehr, als ein müdes mitleidiges Lächeln hervor rufen.

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