15.11.2011 #s21 „… und wenn Sie gegen den Platzverweis verstoßen, kommen Sie in Gewahrsam!“ #cams21

Die Polizei übt schon mal für den Ernstfall und die 200 Knast-Container, war mein erster Gedanke, als mir dies ein nicht mal 30-jähriger Bereitschaftspolizist heute früh in einem Nachsatz mitteilte, nachdem ich meinen Ausweis wieder in Händen hielt und gerade einen Platzverweis bis 0 Uhr und eine Anzeige wegen des Verdachts auf Nötigung von seiner Kollegin erhalten hatte. Dass mich so junge Kerle versuchen, einzuschüchtern, ist schon arg komisch, aber der junge Polizist kam sich bestimmt mächtig mächtig vor.

Die Polizei, und gerade die Bereitschaftspolizei in Stuttgart, ist offenbar der Meinung, dass wir, die wir morgens am GWM stehen, tatsächlich unverbesserliche Straftäter sind, die nichts anderes wollen, als Arbeiter ärgern! Dabei standen heute früh über 50 Menschen am GWM und demonstrierten sichtbar und lautstark. Die Polizisten wollen aber auch gar nicht wissen, was unser Antrieb und Motiv ist. Uninformiert uniformiert lebt es sich bestimmt prima!

Warum der ein oder andere Bereitschaftspolizist uns nun sogar abspricht, dass wir demonstrieren, ist unverständlich, müsste er doch nur die Augen auf machen und die Transparente lesen. Lange genug haben sie ja Zeit gehabt, war die Bereitschaftspolizei doch schon vor 6 Uhr am GWM, also noch vor den meisten Demonstranten. Übrigens darf in unserer Demokratie jeder so oft und so viel demonstrieren, wie er es für nötig hält. Ich verstehe immer nicht, dass so viele Leute sagen, dass es doch nun endlich gut sei. Nichts ist gut, das ist genau der Punkt!!!

Dass wir von Herrn Weinstock, dem Einsatzleiter, wie immer nicht als Versammlung angesehen werden, sondern nach seiner Aussage die übliche „Verhinderungsblockade“ vorliegt, sind wir ja schon gewohnt. Ich bin wirklich mal gespannt, wie das Stuttgarter Gericht entscheiden wird, wenn die ersten Anzeigen vom GWM verhandelt werden, denn immerhin gibt es eine weitere Einfahrt ins GWM, die bisher noch nie blockiert wurde und durch die eine Einfahrt gerade der PKW und Kleinbusse, um die es aktuell geht, problemlos möglich ist. Es gibt ein BVG-Urteil, das besagt, dass bei Sitzblockaden keine Nötigung vorliegt, wenn das Ziel der blockierten Fahrzeuge anderweitig erreicht werden kann. Das ist hier eindeutig gegeben – warum Herr Weinstock das Gericht bemüht, dies zu entscheiden, kann nur der Strategie der Einschüchterung entspringen. Schade, dass wir es wohl drauf ankommen lassen müssen – außer es tritt der bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft äußerst unwahrscheinliche Fall ein, dass man erst gar keine Anzeige erhebt, weil der Fall vielleicht doch zu eindeutig ist. Darauf verlassen würde ich mich hier aber nicht, in Stuttgart funktioniert Justiz bekanntermaßen etwas anders als in anderen Städten und Bundesländern.

Da ich einen Platzvwerweis erhalten habe, weiß ich nicht, wie es weiterging, nachdem die Fahrzeuge pünktlich um 7 Uhr im GWM waren. Aber ein ganzer Pulk von Demonstranten ist in den unteren Schlossgarten gewandert. Näheres gibt es wie immer auf www.cams21.de.

Oben bleiben!

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11 Antworten zu 15.11.2011 #s21 „… und wenn Sie gegen den Platzverweis verstoßen, kommen Sie in Gewahrsam!“ #cams21

  1. Arno Nühm schreibt:

    Warum „demonstrieren“ Sie nicht bei der nicht genutzten Einfahrt? Dann würden Sie auch keine Arbeiter nötigen zu stoppen.Ist das Ziel, die Arbeiter zu behindern oder zu demonstrieren?Wir hatten doch bereits geklärt, dass Sie Probleme haben, Gerichtsurteile richtig zu interpretieren. Hat man Sie bei den Blockadetrainings eigentlich auch auf die zivilrechtlichen Konsequenzen Ihres Handelns hingewiesen? Bei der Pseudo-Aufklärung werden gerne Dinge unterschlagen.

  2. Karl Heinz Siber schreibt:

    Eine überaus kluge Frage, Herr Nühm. Warum demonstrieren die Stuttgart-21-Gegner nicht im Londoner Hyde Park, da können sie garantiert keine S21-Bauarbeiten behindern. Wo steht geschrieben, dass Demonstranten dort demonstrieren sollen, wo es denen, die gemeint sind, ab wenigsten weh tut? Sollte es eine solche gesetzliche Bestimmung im Rahmen des Demonstrationsrechts geben (oder einschlägige Gerichtsurteile, die dies besagen), wäre ich dankbar für einen Quellenhinweis.

  3. Zwuckelmann schreibt:

    @Arno: seien Sie sicher, dass die Arbeiter genau immer das Tor benutzen wollen, vor dem wir demosntrieren! Darüber hinaus kann ich Herrn Siber nur Recht geben!

  4. Oberbayer schreibt:

    Ach Herr Sieber, gucken Sie doch einmal in unsere Verfassung, und ins BGB:Demonstrationsrecht-> Recht auf freie Meinungsäußerung-> recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit <-> Einschränkung der gleichen rechte Anderer.Deshalb gibts bei angemeldeten Demos Auflagen, und deshalb geht Demo vor Einfahrt nicht, aber knapp daneben.Schade daß Sie nur ihr eigenes Recht zu kennen scheinen.

  5. Wolfgang Claar schreibt:

    „uninformiert uniformiert“gilt vermutlich für die ganze Pro-Fraktion und ist perfekt formuliert. Gott sei Dank kennen wir unsere eigenen Rechte. Wie Du richtig anmerkst, das Verfassungsgericht hat so entschieden: 1 BvR 388/05, jederzeit abrufbar.

  6. dichtbert schreibt:

    Aber aber, Herr Nühm…. ob dies überhaupt eine Nötigung darstellt, entscheiden weder Sie noch die Polizei. Das wird von Gerichten entschieden. Im übrigen stelle ich erschreckend fest, dass die wenigsten Polizisten die gesetzliche Grundlage ihres Handelns kennen. Sie sind reine Befehlsempfänger, die nicht in der Lage sind Situationen indivduell zu bewerten. So etwas mach mir Angst in diesem Land!

  7. Stuttgarter schreibt:

    Gegen Euch Querulantenpack hilft nur der Schlagstock. Freue mich auf den Tag, an dem die Polizei endlich wieder mit normalen Maßnahmen Recht und Ordnung herstellt und jedem Straftäter deutlich zeigt wie man eine solch dumme und unnötige Blockade räumt. Schlagstock und Pfefferspray raus und ab gehts. Ihr Idioten nervt nur und merkt es nicht einmal.

  8. Thomas schreibt:

    Da hat sich mit dem braven Stuttgarter ja mal wieder ein wortgewaltiges Prachtexemplar zu Wort gemeldet – solche Äusserungen legen doch ein deutliches Zeugnis über die Mängel in unserem Bildungssystem ab.

  9. Hans-Georg Schulz schreibt:

    Herr, sie nennen sich Stuttgarter. Dann äußern Sie sich entsprechend weniger gereizt. Sie können ja ihre Meinung haben, aber Schlagstöcke und Pfefferspray zu fordern heißt, dass Sie wirklich nichts aus dem 30.9. gelernt und dazu beitragen die Sache zu lösen. Ich brauch Sie nichts zu fragen, leider gibt es auch solche Menschen, die die andere Meinung und Auffassung nicht akzeptieren, und nur die eigene als richtig einschätzen.In Stuttgart sieht man wohin es führt, wenn in der Politik verantwortungslos gehandelt wird. Der Mensch und der Bürger müssen wieder im Mittelpunkt stehen und keine Bruddler.Und leider fehlt den jungen Polizisten einfach die Erfahrung und die Bildung verfassungsgemäß zu handeln.

  10. PeterPan schreibt:

    Zum einen werden hier Haare gespalten (H.Nühm), zum anderen geben manche Äußerungen klar zu erkennen, dass sie lieber Probleme mit Gewalt lösen (Stuttgarter). Beide Typen haben meiner Meinung nach noch immer nicht begriffen, was die Menschen eigentlich so fortgesetzt auf die Straße und vor das Bautor treibt. Dass das so schwer zu verstehen ist, liegt wahrscheinlich daran, sich nicht vorstellen zu können (oder zu wollen), was hier eigentlich vor aller Augen geschieht.Aber ist ja alles demokratisch legitimiert. Alles legal. Alles rechtens. Ich jedenfalls werde mich nicht (und will es auch nicht) daran gewöhnen, dass jeder beschlossene und entlarvte Unsinn nur deshalb durchgezogen wird, weils beschlossen ist. Und von denen die heute „Vorwärts!“ rufen ist nachher keiner zu fassen, wenn der Punkt erreicht sein wird, an dem die Frage gestellt wird, „Wie konnte man das eigentlich zulassen ?“Und der Punkt wird kommen, wenn das jetzt nicht gestoppt wird.

  11. Arno Nühm schreibt:

    @Peter und Dominik: Müssten Sie beide nicht besonders vorbildlich vorweg gehen und alles, was nur den Anschein der Illegalität erwecken könnte, bleiben lassen?Wissen Sie, was eine Verhinderungsblockade ist? Wissen Sie, zu was der Beschwerdeführer vom zitierten BVG-Urteil im Nachhinein verurteilt wurde…?

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