Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung #s21

Immer und immer wieder: Bei einem so großen Projekt muss die Finanzierung auch der Mehrkosten klar geregelt sein!!! Solange das nicht der Fall ist, dürfen keine Fakten geschaffen werden! Und ein Volksentscheid ist unter diesen Bedingungen auch nicht sinnvoll. Warum will das denn niemand der Verantwortlichen in Bund und Land zur Kenntnis nehmen?

Absolut lesenswert hierzu und gut verständlich: „Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung. Eine Erläuterung zu den Rechtsfolgen“ durch die „Juristen zu Stuttgart 21“ vom 30. August 2011

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Eine Antwort zu Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung #s21

  1. Interessierter schreibt:

    „Warum will es niemand zur Kenntnis nehmen“ ?Vielleicht weil es eine etwas naive Vorstellung ist, bei einem derartigen Mammutprojekt ALLE Eventualitäten auf Jahrzehnte vorhersehen zu können?Fragen wir uns mal: Wie könnte denn eine endgültig geregelte Finanzierung bei Großprojekten aussehen? Zunächst muss klar sein, dass es einfach Risiken gibt, die niemand völlig ausschließen kann. Der Stahlpreis verzehnfacht sich, Beton wird aus Umweltschutzgründen verboten, eine fast fertige Großbrücke kracht zusammen usw.Desweiteren können sich schlicht die Verkehrsanforderungen ändern über lange Zeiträume, so dass man jetzt z.B. unbedingt eine Hybrid-Straßenbahn im Bahnhof braucht, über die bei Vertragsschluss noch keiner nachgedacht hat.Wie könnte man diese Probleme lösen?1. Man finanziert das Projekt einfach mit dem 10 Fachen Volumen der geschätzten Baukosten. Dann ist das Projekt immer ungefährdet, aber alle Projektbeteiligte müssten unmögliche große Geldmengen bereitstellen, und würde stets ängstlich darauf hoffen, dass nachcher ein Großteil nicht benötigt wird.Da es aber rechtliche möglich wäre, muss die 10fache Summe voll finanziert und bereitgestellt werden. Ergebnis: Selbst kleinste Projekte wären fast nciht mehr zu realisieren (auch kein K21 oder Gäubahn, Südbahn etc.)2. Man definiert eine fixe Obergrenze, die nicht überschritten werden kann. Wenn dann aber nach 80% der Arbeiten die Grenze erreicht wird – was dann? Dann haben wir tatsächlich eine funktionslose Bauruine. Das Geld aller Beteiligten ist weg, und niemand zahlt das Fertigbauen. Für mich keine erstrebenswerte Lösung.3. Man einigt sich auf gleitende Preisklauseln. Z.B. könnten man die Kostenentwicklung von Baustoffen anhand eines Preisindex flexibel machen (es gibt ja Berechnungen zur Baukosteninflation). Dabei bleibt aber genauso ein Risikio für öffentliche Haushalte (Stichwort- Verzehnfachung des Stahlpreises) und von jedermann gewünschte nachträgliche Erweiterungen wie die Hybridstraßenbahn können nicht realisiert werden.4. und da sind wir dann schon bei der Sprechklausel: Man ist sich zunächst gemeinsam einig, das Projekt grundsätzlich von allen Seiten zu wollen. Dann finanziert man die vermuteten Baukosten so wie ursprünglich geplant – ggf. noch ein Risikopuffer obendrauf. Und wenn dann doch alles anders kommt – dann redet man halt drüber und einigt sich. – je nachdem auch, wer am meisten „Schuld“ hat dran.Ernsthaft gefragt – Welche Alternative zur S21-Finanzierung wäre denn besser?Denn – und das ist auch logisch: Bei einem gemeinsamen Projekt mit vielen gemeinsamen Interessen wird NIE ein Partner (z.B. die Bahn oder das Land) im Vorfeld das gesamte uneingeschränkte Kostenrisiko übernehmen. Ergebnis wäre dann eben wieder komplette unrealisierbarkeit jeglicher nennenswerter Projekte.

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