03.03.2011 #k21 #s21 Die Kriminalisierung der S21-Gegner nimmt immer absurdere Formen an!

Da § 240 StGB (Nötigung) nicht greift, wenn nur ein Fahrzeug blockiert wird und die Polizei deshalb eigentlich nur Platzverweise aussprechen darf, haben wir heute eine neue Stufe der Absurdität erreicht. Drei Frühstücksblockierer erhalten ein Bußgeldbescheid wegen der Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit). Dieser besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Welche „Allgemeinheit“ wir am GWM belästigen, ist mir nicht ganz klar. Außer Polizei und Bauarbeitern stellvertretend für die Bahn und hoffentlich die Bahn selbst belästigen wir durch die kleinen Verzögerungen keine „Allgemeinheit“.

Was genau geschah: Wie jeden Morgen standen wir vor dem Tor des GWM. Gegen 6:45 kam ein Polizeibus und stellte sich vor die Expressguthalle. Tatsächlich kam gegen 7:00 kam dann auch ein Pritschenwagen, den wir blockierten. Dann öffneten sich die Türen des Polizeibusses und es kamen 8 Polizisten zum Vorschein, die sich schön aufstellten, zu uns herüber marschierten und uns umzingelten. Wir wurden aufgefordert, die Straße zu räumen und wir wurden gebeten, zur Personenkontrolle unsere Ausweise vorzuzeigen. Diese wurden eingesammelt und quasi im Batchverfahren im Bus überprüft. Derweil waren wir eingekesselt von Polizisten – was diese nach eigener Aussage bei Personenkontrollen immer so machen (?) Dann wurden uns die Ausweise wieder ausgehändigt, die drei Personen, die offensichtlich vor dem Wagen gestanden haben, erhielten einen Platzverweis für 24 Stunden für Nord- und Südflügel und werden wohl nach eben dem §118 ein Bußgeldbescheid erhalten. Insgesamt war die Polizei schon korrekt, denn die Beistehenden erhielten keinen Platzverweis, aber die Suche nach Gründen, uns zu kriminalisieren und einzuschüchtern, ist schon reichlich lächerlich!

Früher hieß dieser Paragraf übrigens „Grober Unfug“ http://de.wikipedia.org/wiki/Bel%C3%A4stigung_der_Allgemeinheit. Ich verwahre mich allerdings dagegen, dass unsere Taten mit dem Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses, dem Defäkieren auf der Straße und dem Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren gleichgesetzt wird!

Mal sehen, was sie sich morgen einfallen lassen.

Oben bleiben!

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