Eine Volksabstimmung, die auf Beliebigkeit beruht, schadet mehr als dass sie hilft! #s21

Die verschiedenen Interessenggruppen bringen sich in Position für die Volksabstimmung am 27. November. Es werden Medienstrategien entwickelt und Plakate gedruckt, Millionen werden für den „Wahlkampf“ ausgegeben. Aber über was dürfen wir Bürger Baden-Württembergs eigentlich abstimmen? Wir stimmen darüber ab, ob Gesetz werden soll, dass das Land Baden-Württemberg sich finanziell nicht am Projekt Stuttgart21 beteiligt. Faktisch hieße das wahrscheinlich das Aus des Projekts. Wie können wir Bürger Baden-Württembergs aber sinnvoll abstimmen, wenn das wichtigste, wenn der Abstimmungsgegenstand nicht vollkommen klar ist? Bis heute ist nicht eindeutig und verlässlich dargelegt, welche Kosten auf das Land Baden-Württemberg bei der Realisierung des Projekts zukommen. Viele in der „Schlichtung“ als notwendig eingestuften zusätzlichen Aspekte sind bisher nicht budgetiert und die von der Bahn eingeplanten Einsparungen von fast 1 Mrd. Euro sind bisher zum größten Teil baurechtlich nicht genehmigt. Man kann es sich einfach machen und sagen: das Land und die Stadt zahlennach eigenen Angaben keinen Cent mehr, einerlei um wie viel es geht. Aber ist sicher, dass dann der Bund zahlt? Zahlt die Bahn? Warum sollten sie? Wer also zahlt diese Mehrkosten? Für eine fundierte Entscheidung für oder gegen das Ausstiegsgesetz muss doch eindeutig klar sein, wer wie viel zu zahlen hat – und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität. Dies sind die Verantwortlichen bisher schuldig geblieben.

Genauso intransparent wie die Kosten für die Fortführung des Projekts sind die Kosten für den Ausstieg aus der Finanzierung. Die Befürworter des Projekts, also die Gegner des Ausstiegsgesetzes plakatieren bereits, dass ein Ausstieg das Land 1,5 Mrd. Euro kosten würden – eine vollkommen willkürliche Zahl, die bisher noch überhaupt nicht und in keiner Unterlage mit einer rechtlich geprüften und kaufmännisch nachvollziehbaren Kalkulation belegt wurde.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob man für das Projekt oder dagegen, für den Ausstieg oder dagegen ist: Für jeden Bürger muss es zumindest möglich sein, auf gesicherter und eindeutiger Informationsgrundlage über den Abstimmungsgegenstand eine Entscheidung zu treffen. Wenn dies nicht gegeben ist, wenn also der Wähler gar keine Möglichkeit hat, sich über den Abstimmungsgegenstand hinreichend zu informieren, verspielen die Verfechter dieser Volksabstimmung, also vor allem SPD, CDU und die Bahn einmal mehr die Gelegenheit, ein minimales Minimum an Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in dieses Projekt zu legen. Wenn dieses Minimalkriterium einer jeglichen demokratischen Wahl nicht gegeben ist, bleibt das Projekt Stuttgart21 beliebig und der reinen Polemik und interpretatorischen Willkür beider Seiten ausgesetzt. Von einer ordentlichen demokratischen Wahlentscheidung kann in diesem Falle wohl keine Rede sein! Das kann in niemandes Interesse sein!

Oben bleiben!

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8 Antworten zu Eine Volksabstimmung, die auf Beliebigkeit beruht, schadet mehr als dass sie hilft! #s21

  1. Orakel schreibt:

    Herr Zwuckemann legt sich Argumente zurecht, um nach verlorener Volksabstimmung weiter gegen S21 protestieren zu können?

  2. Zwuckelmann schreibt:

    @Orakel: deshalb werden richtige Argumente ja nicht falsch, oder?

  3. Arno Nühm schreibt:

    Ich stimme zu: Die Volksabstimmung ist Verarschung des Volkes. Es wird nur darüber abgestimmt, ob die Regierung die Möglichkeit einer Kündigung prüfen soll. Zudem werden die Folgen eines möglichen Vertragbruches verschwiegen.Der ganze Spaß kostet > 12 Mio. EUR plus die Ausgaben der verschiedenen Interessensgruppen. Für das Geld hätte man auch Schulen sanieren oder Teile der Wendlinger Kurve bauen können.

  4. observer schreibt:

    Die relevanten Zahlen liegen auf dem Tisch. Daß Sie die nicht glauben, ist für die Volksbefragung unwichtig. Es steht Ihnen ja frei, die Wähler zu informieren und die 12 Mrd Kosten genauestens zu belegen, die die Experten der Parkschützer ermittelt haben.99,99% der Wahlberechtigten hat die eigentliche Entscheidung verstanden: Soll die Landesregierung bei S21 die Notbremse ziehen und Schadenersatzforderungen in Kauf nehmen? Ja oder nein. So einfach ist diese “ ordentlichen demokratische Wahlentscheidung“. Ihrer Argumentation folgend könnte die Abstimmung erst 2020 stattfinden, wenn der Bahnhof fertig ist. Dann sind die Kosten endgültig bekannt und die Frage müßte dann lauten „Hätte der Bahnhof gebaut werden dürfen?“

  5. Wolfgang Claar schreibt:

    Bauverträge sind Werkverträge und können jederzeit gekündigt werden (§ 649 BGB).Danach wird abgerechnet und die Abrechnung ist kompliziert. Im übrigen wird die Bahn bei allen Verträgen eine Ausstiegsklausel eingefügt haben, so dass es insoweit nur geringe Forderungen gegen Bahn geben wird. Die von den Befürwortern genannten Beträge sind aus der Tiefe des leeren Raums hervorgeholt.Sehr viel wahrscheinlicher als die von der Bahn genannten Ausstiegskosten scheint aber im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu sein, dass die Bahn wegen Taschenspielertricks (arglistige Täuschung) zum Schadensersatz verpflichtet wird.

  6. observer schreibt:

    @W. Claar – Interessanter Aspekt, auf den bisher niemand vom Aktionsbündnis gekommen ist. Könnten sie die Hintergründe der Arglistigkeit näher erläutern?

  7. Nina schreibt:

    @ observer: Auf der Webseite der Juristen zu Stuttgart 21 kann man sich erkundigen, was die Dinge wegen Arglistiger Täuschung oder Betrug von Seiten der Bahn angehen.http://www.juristen-zu-stuttgart21.de/Informationen_Stellungnahmen.htmlZudem wurde von den Juristen eine Strafanzeige wegen Verdacht des Betrugs bzw versuchten Betrugs erstellt.http://www.freitag.de/community/blogs/mcmac/juristen-zu-s21–die-komplette-st

  8. observer schreibt:

    ….ach so. Das wird aber von niemandem so richtig ernst genommen. Nicht mal von der Staatsanwaltschaft. Da wird das Land wohl zahlen müssen. Übrigens: Was für eine Ausstiegsklausel soll den die Bahn eingebaut haben? Für den Fall eines Projektausstiegs der Landesregierung? Weshalb? und womöglich noch vor der Landtagswahl?Die Werkverträge werden bei Wegfall der Geschäftsgrundlage natürlich aufgehoben. Niemand hat ein Recht z.B. einen Tunnel zu bohren, der nicht gebraucht wird. Allerdings muß der Verursacher für die bisherigen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn aufkommen. Also zahlt das Land für alle bisherigen Aufwendungen der Bahn (Planungskosten und Projektleitung) und ihrer Subunternehmer. Und das sind in jedem Fall viele hundert Mio.Wenn man die so einfach mit einer Klage wegen Betrugs wegputzen könnte hätten die Grünen diese Karte schon längst gezogen und wären voll in Verhandlung mit der Bahn über einen kostenfreien Rückbau……Aber es scheint mit den Juristen 21 genauso zu stehen wie mit den Geologen21 (Mineralwassergefahr!!!): Viel heiße Luft.

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