20.7.2011 #s21 Und schon wieder eine viel zu kurze Blockadeaktion am #GWM

Obwohl es heute früh regnete, standen wir zu 20 am ehemaligen ZOB und verzögerten den Weiterbau an der Grundwasserentzugsanlage. Um 6:20 kamen die ersten Hölscher-Fahrzeuge, um 6:45 die Polizei mit 5 Wannen Bereitschaftspolizei und einigen Bussen zur Personalienaufnahme. Und um 7 Uhr war alles vorbei. Nach der Aufforderung der Polizei gingen wir aus dem Weg, denn bei dem Regen macht auf der Straße Sitzen wirklich keine Freude. So konnten die Hölschers pünktlich um 7 Uhr anfangen zu arbeiten – und ich schon um 7:30 Uhr.

Die aktuelle Situation beschäftigt uns schon, denn die Auflösung der Blockaden durch die Polizei funktioniert immer schneller. Länger aufhalten ließen sich die Bauarbeiten nur, wenn sich wieder mehr Leute auf die Straße setzten, so dass nach der Aufforderung, die Straße zu verlassen, weitere Einsatzkräfte notwendig sind, um die Blockade aufzulösen. Das Problem, mit dem sich viele von uns konfrontiert sehen, ist, dass den Anzeigen wegen des Verdachts der Nötigung bisher in Stuttgart immer sehr heftig nachgegangen wird und die Gerichte bisher so urteilen, dass es wirklich weh tut. Wieviele Anzeigen wegen des Verdachts der Nötigung kann man sich in Stuttgart leisten? Allein diese Frage ärgert mich, denn die Protestaktion gegen das ja inzwischen auch wieder stärker in der Presse in Frage gestellte Projekt ist ja eine grundsätzliche. Der Protest darf ja eigentlich nicht aufhören, nur weil wir ihn uns finanziell nicht mehr leisten können! Insofern hoffen wir natürlich auf das Bundeserfassungserichtsurteil vom 7.3.2011, das in einem ähnlich gelagerten Fall die Versammlungsfreiheit und gerade die auf Öffentlichkeit bestimmte Form des Protests durch Sitzblockaden wesentlich gestärkt hat. Während die Ausübung von physischer Gewalt auf die Fahrzeuge in zweiter Reihe bestätigt wurde, wird in dem Urteil die Strafbarkeit von Sitzblockaden relativiert, indem bei der Urteilsfindung nun verstärkt auch das Grundrecht auf Versammlung, die Dauer einer Behinderung und die Möglichkeiten der Blockierten, andere Wege zu nutzen, Beachtung finden müssen. Ich bin zu wenig juristisch versiert, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Detail zu verstehen. Soweit wir es aber verstehen, werden wir es nun vertärkt in unsere Überlegungen, wie Blockadeaktionen gegen dieses unsägliche, auf Lügen gebaute und deshalb eben nicht demokratisch legitimierte Projekt effektiver und wirksamer zu gestalten seien, mit einbeziehen.

Oben bleiben!

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