Vom Wert der S21-Gutachten

„Werte, die höher sind als in den Gutachten vorhergesagt.“ Diesen Halbsatz liest man heute in der Stuttgarter Zeitung im Zusammenhang mit dem Lärmschutz bei den Stuttgart 21-Baustellen. Und genau dieser Halbsatz sollte aufhorchen lassen. Denn was wurde bei Stuttgart 21 nicht alles durch Gutachten für die Öffentlichkeit, aber auch für nötige Ausnahmegenehmigungen und Planfeststellungen des EBA belegt: die Leistungsfähigkeit, die Grund- und Mineralwasserströme, die Standfestigkeit, der Feuerschutz, Personenströme, Arbeitsplätze – Gutachten über Gutachten, die das Vertrauen in die Planungen der Bahn stärken sollten.

Unweigerlich muss man sich heute aber fragen, was diese Gutachten Wert sind, wenn bereits bei derart trivialen, bei innerstädtischen Baustellen vollkommen alltäglichen Planungen wie denen des Lärmschutzes so große Differenzen zwischen den auf Basis von Gutachten erteilten Genehmigungen und der Realität entstehen. Dass derartige Differenzen auftreten, kann passieren. Daran ist nichts auszusetzen. Was wir jedoch nun beim Lärmschutz erleben, ist eine Bankrotterklärung der Gutachten und ihrer Ersteller. Nicht an einer Stelle, nein, überall in der Stadt haben sich die Gutachter vertan – und dass nicht nur um wenige Dezibel, sondern offenbar so beträchtlich, dass die Bahn deutlich nachbessern muss und weiterhin nur „mit angezogener Handbremse“ (so die StZ)  bauen kann. Von den Mehrkosten, die diese Fehlplanungen nach sich ziehen, ganz zu schweigen.

Diese Situation lässt nichts gutes hoffen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Gutachten fehlerhaft sind, mit heißer Nadel gestrickt, auf Kante genäht oder aus Gefälligkeit geschönt. Vertrauen wird so jedenfalls nicht geschaffen – und die Leidtragenden sind wie immer weder die Bahn noch die Bauunternehmen, weder die Gutachter noch die „kritisch begleitenden“ Politiker, sondern ganz alleine die Bürger Stuttgarts und am Ende alle Steuerzahler. Deshalb lautet auch weiterhin die einzig richtige Forderung:

Oben bleiben!

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