23.01.2012 #s21 Die Bahn lernt einfach nichts dazu #cams21

In der Nacht von Samstag auf Sonntag hat die Bahn überraschend (das sagen sogar die StN) unter großem Polizeischutz über 30 Bäume gefällt. Für eine genaue Chronologie der Ereignisse siehe auch cams21.de

Ich erinnere mich noch gut an die Versprechungen der Bahn im vergangenen Jahr, keine Nacht-und-Nebel-Aktionen mehr durchzuführen, sondern transparent zu kommunizieren und die kommenden Aktionen klar anzukündigen. Dies solle einem neuen und deeskalierenden Miteinander dienen, denn Bilder wie am 30.09.2010 wolle man ja nicht mehr sehen.

Herr Dietrich, der Sprecher des „Kommunikationsbüros“, gibt sich vollkommen unschuldig und ist der Überzeugung, der Transparenz genüge getan zu haben: er habe am Freitag angekündigt, die Baustelle werde in den kommenden Tagen eingerichtet. Genauso hätte er behaupten können, die Ankündigung, bis 2019 Stuttgart21 zu beenden, sei Transparenz genug, denn jeder wisse ja jetzt, dass gebaut würde.
Warum die Bahn die Bäume in der Nacht von Samstag auf Sonntag fällen ließ, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Fragwürdig und vollkommen intransparent bleibt: lagen die entsprechenden und notwendigen Baumgutachten vor? Normalerweise ist eine Fällung von Bäumen nur bei Tageslicht erlaubt – gab es hierfür eine Ausnahmegenehmigung? Das Fällen der Bäume bei den starken Windböen, die in dieser Nacht herrschten, war nicht ganz ungefährlich – und ist normalerweise untersagt. Es bestand keine Notwendigkeit, das teure Wochenende für die Fällung zu wählen, der Wagenburgtunnel selbst wird oft genug unter der Woche für Wartungsarbeiten gesperrt. Die Einrichtung der Baustelle in dieser Nacht geschah auf Wunsch der Bahn, nicht aus Notwendigkeiten der Polizei. Warum stellt die Bahn Ausnahmegenehmigungen und Gutachten nicht einfach online? Diese sind ja kein Geheimnis – und wenn man sie hat, sollte das doch jeder wissen. Das wäre Transparenz! Nein, das ist die einzig akzeptable Form der Transparenz, denn zu oft wurde hier bereits gemauschelt und verheimlicht!

Vor diesem Hintergrund und bei all den ungeklärten Fragen sollten sich weder Herr Keilbach noch Herr Dietrich wundern, wenn die Stimmung aggressiv war! Dass die Bahn wieder in ihre alten, intransparenten Verhaltensweisen verfällt und meint, das Projekt nur in Nacht-und-Nebel-Aktionen vorantreiben zu können, macht auch mich wütend und aggressiv! Das aktuelle Gebaren der Bahn widerspricht vollkommen ihren lauten Tönen des vergangenen Jahres und zeigt, dass die Ankündigung zu mehr Transparenz nichts als ein reines Lippenbekenntnis war.

Oben bleiben!

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9 Antworten zu 23.01.2012 #s21 Die Bahn lernt einfach nichts dazu #cams21

  1. Arno Nühm schreibt:

    Was ist eigentlich eine beleidigte Leberwurst?

  2. Zwuckelmann schreibt:

    @Arno: also auf dieses Niveau begebe ich mich nicht! Einen schönen Tag noch!

  3. Arno Nühm schreibt:

    Sind Sie schon drunter…?Dass Arbeiten in Deutschland auch nachts ausgeführt werden, insbesondere an vielbefahrenen Straßen, ist keine Neuigkeit. Wann wurden denn die neuen Fahrbahnmarkierungen in Stuttgart angebracht? Nachts oder Freitagnachmittags? Soll die Bahn demnächst den PS-Alarm auslösen, weil Hannes R. nicht zu erreichen ist?Wenn Sie sich mit Rodungsarbeiten auskennen, können Sie sie ja rechtlich beurteilen. Ich bin da kein Experte (obwohl ich schon mehrmals zugeschaut habe). Die Ausleuchtung und der Greifer stellen aus meiner Sicht eine Sicherung da.Natürlich will die unter „Parkschützer“ firmierende Gruppe eine Benachrichtung mit genauen Zeitangaben. Warum? Um mehr Krawall machen zu können?!Wenn Sie jetzt Ihren Text noch einmal durchlesen, dann werden Sie sehen, dass dort steht: „Ich bin beleidigt, weil wir nichts ausrichten konnten. Mama!“

  4. Zwuckelmann irrt schreibt:

    Für Fällarbeiten in Parkanlagen gilt nicht VSG 4.3, sondern VSG 4.2. Während in VSG 4.3 (also in Wäldern) gemäß § 5 tatsächlich das Fällen von Bäumen nur tagsüber zulässig ist, muss nach § 3 der VSG 4.2 bei Baumfällarbeiten der Unternehmer lediglich sicherstellen, dass Baumarbeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eines Fachkundigen durchgeführt werden. Hierfür wird nur beispielhaft unter anderem auf den § 5 VSG 4.3 verwiesen. § 5 VSG 4.3 war hier also nicht zwingend anzuwenden. Vielmehr waren nach den örtlichen Verhältnissen die Baumfällarbeiten am Rand des tagsüber stark frequentierten Wagenburgtunnels in einer Nacht von Samstag auf Sonntag mit wenig Verkehr geboten.§ 3 Durchführung von Baumarbeiten(1) Der Unternehmer muß sicherstellen, daß Baumarbeiten unter Be-rücksichtigung der örtlichenVerhältnisse unter Leitung eines Fachkun-digen durchgeführt werden.Durchführungsanweisung zu Absatz 11. Die Forderung ist z.B. für Fällarbeiten und Aufarbeitung als erfülltanzusehen, wenn die Vorschriften § 4 „Arbeiten mit Motorsägen“, § 5„Fällung und Aufarbeitung“ und § 6 „Aufarbeitung von Windwürfen undgebrochenem Holz“ der Unfallverhütungsvorschrift „Forsten“ (VSG 4.3)eingehalten werden.Quelle: Stefan Faiß (Professor für Steuer- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg )

  5. planb schreibt:

    @ Zwuckelmann irrt responded: Das Gebiet vor der Röhre ist keine Parkanlage – setzen sechs!

  6. Zwuckelmann irrt schreibt:

    @planb: Klar ganz eindeutig ein Waldstück? Merke: Gesetz unterscheidet zwischen Wälder und Parkanlagen – aber gut zu wissen, dass dieser lächerlich Fleck ein Wald sein soll… You made my day ;D

  7. Zwuckelmann irrt schreibt:

    @planb: Sorry da war ein Fehler. „aber gut zu wissen, dass dieser lächerlich Fleck ein Wald <<< GEWESEN >>> sein soll…

  8. Parkerweiterer schreibt:

    @Zwuckelmann Legen Sie bei Genehmigungen zum Campieren im Schloßpark das gleiche Maß an?

  9. FriedlichUndKreativ schreibt:

    Diese bunte Friedlichkeit und Kreativität ist beeindruckend.http://www.youtube.com/watch?v=H8ru7_yVK60

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