Lügen erlaubt!

Das Interview von Minister Hermann in der Kontext Wochenzeitung zeigt klar auf, warum die Grünen unwählbar geworden sind: sie akzeptieren stillschweigend Lügen, treten demokratische Mitbestimmung mit Füßen und verkaufen ihre Untätigkeit als Sachzwang und „Preis der Demokratie“. Anstatt ihre politischen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, verschanzen sie sich hinter fragwürdigen Formalismen und „kritischer Begleitung“. „Haltet den Dieb“ ruft nicht nur die Bahn, um von eigenen Fehlern abzulenken, auch die Grünen, auch Herr Hermann rufen laut und wiederholt – und zeigen mit dem Finger auf die Bahn und auf den Bund, als hätten sie selbst keinerlei Verantwortung für das, was in Stuttgart passiert. Dabei sollte auch Herr Hermann wissen, dass immer drei Finger auf einen selbst zeigen, wenn man mit dem Zeigefinger auf jemand anderen zeigt.

Hermann versteckt sich nach wie vor hinter der Volksabstimmung und hinter einer angeblich „demokratischen Mehrheitsentscheidung“. Gleichzeitig gibt er unumwunden zu, dass die Volksabstimmung auf zu niedrigen Zahlen basierte. Anstatt aber die Volksabstimmung selbst deshalb in Frage zu stellen, wie man es als Demokrat und einigermaßen intelligenter Mensch zwangsläufig machen müsste, sagt Hermann: „Dass die Wahrheit über die Kostenentwicklung immer erst nach Entscheidungen bekannt wurde, ist gerade auch mit Blick auf die Volksabstimmung bitter genug. Aber Entscheidungen sind gefallen, wie sie gefallen sind“. Zynischer geht es kaum!

Doch Hermann bringt es fertig, diesen Zynismus zu steigern, indem er den Bürgern, die die Volksabstimmung in Frage stellen, ein „verqueres Demokratieverständnis“ attestiert. Dabei tut er so, als wäre das Infragestellen einzig durch das Ergebnis der Abstimmung motiviert, also quasi eine Trotzhandlung unbelehrbarer Wutbürger. Dass das Infragestellen dieser Abstimmung aber auf politiktheoretischen Verfahrensfragen beruht, auf Prämissen demokratischer Mitbestimmung und eben keine Trotzhandlung ist, will, kann oder darf er nicht sehen. Denn die Frage lautet einzig und allein: Ist eine Volksabstimmung gültig, die bewusst auf Vorspiegelung falscher Tatsachen beruht? Entspricht eine solche Volksabstimmung den demokratischen Spielregeln, die in Deutschland gelten? Diese Fragen haben nichts mit dem Ergebnis dieser Abstimmung zu tun. Und weil die Grünen diese Fragen zumindest auf Landesebene in Baden-Württemberg mit einem eindeutigen Ja beantworten, sind sie für mich nicht wählbar!

Besonders markant zeigt sich die grüne Untätigkeit in der Aussage, dass das Ministerium bereits „lange vor der Protestbewegung“ die Idee einer Feststellungsklage gehabt hätte. „Ich lasse diese und andere relevanten rechtlichen Fragen gerade prüfen“, sagt er und ich kann nicht umhin, ungläubig nachzurechnen, seit wann es die Protestbewegung gibt, seit wann es die Idee einer Feststellungsklage gibt und seit wann die Grünen an der Macht sind und Hermann Minister ist. Das Ministerium prüft unheimlich intensiv, wie mir scheint. Und selbst bei positivem Prüfungsergebnis hieße es noch lange nicht, dass die Landesregierung tätig würde, sagt Hermann weiter. Womit wir beim nächsten springenden Punkt sind: dem unnötigen Verrat des S21-Protests auf dem Altar des Koalitionsvertrags mit der SPD. Allein weil die Grünen der SPD das Zugeständnis gemacht haben, S21 nicht weiter zu stoppen zu versuchen, legen alle Grünen Regierungsmitglieder die Hände in den Schoß und laufen sehenden Auges in eine Katastrophe. Das ist ein verdammt hoher Preis für Regierungsmacht – für mich eindeutig zu hoch!

Sehenden Auges – das sagt selbst Hermann. „Das Kalkül von Bund und Bahn lautet: Wir bauen jetzt so lange, bis die 4,5 Milliarden Euro aufgebraucht sind, und dann versuchen wir das Geld per Gericht beim Land zu holen, wenn Grün-Rot noch regiert und nicht freiwillig gezahlt wird.“ Wenn aber Herr Hermann diese Einschätzung vertritt, muss er dann als Landesbeamter, der dem Wohle der Bevölkerung verpflichtet ist, nicht alles in seiner Macht stehende tun, um diesen Wahnsinn zu stoppen? Machen dagegen könne man nichts mehr, der Zug sei abgefahren, weil es ja eine Mehrheitsentscheidung für S21 gäbe, sagt Hermann. Den Grünen ist der Koalitionsvertrag mit der SPD, ist ihre Macht mehr Wert, als das Wohl der Bevölkerung. Ein weiterer Grund, Grün nicht mehr zu wählen!

„Es gibt bei Stuttgart 21 nicht nur ein Managementversagen der DB, es gibt insbesondere auch ein Eigentümer- und Politikversagen.“ Hier kann ich Hermann nur zustimmen. Jedoch: Das Politikversagen ist in großem Maße auch ein Versagen der Grünen selbst!

Oben bleiben!

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14 Antworten zu Lügen erlaubt!

  1. Markus Herzog schreibt:

    Genauso ist es! Wenn ein Ministerpräsident sagt, dass Mehrheit wichtiger ist als Wahrheit, wenn ein Vorsitzender des Bundes-Verkehrsausschusses sagt „weil die anderen lügen, dürfen wir das auch, das ist dann moralisch legitimiert“, dann ist Sense.
    Die Grünen können für sich reklamieren, dass sie innerhalb einer so kurzen Zeit ihre Ideale zur Machterlangung verraten haben wie keine andere Partei bisher.

  2. dichtbert schreibt:

    Hervorragende Analyse! Dem ist nichts hinzuzufügen… Oben Bleiben!

  3. ups schreibt:

    …. „Dass das Infragestellen dieser Abstimmung aber auf politiktheoretischen Verfahrensfragen beruht, auf Prämissen demokratischer Mitbestimmung und eben keine Trotzhandlung ist“
    Das wäre in jeder Satire-Sendung ein Lacher. Wenn mein Enkel das nächste mal „neiiin“ brüllt, weil er nicht kriegt was er will, werde ich den Eltern erklären, daß das keine Trotzreaktion ist sondern….siehe oben.
    Es gab eine Abstimmung, deren Ergebnis Ihnen nicht paßt. Wenn Sie Ihr weiteres Vorgehen mit solch verquerer Argumentation begründen müssen, werden Sie keinen Erfolg haben. Bei den S21 Gegnern ist das zu verfolgen: aus dem großen Ratschlag ist ein jetzt kleiner geworden, auf dem gerade noch Nabelschau betrieben wird.
    Warum setzen Sie Ihr politisches Engagement nicht bei Maßnahmen ein, die Wirkung versprechen?

    • zwuckelmann schreibt:

      Lieber ups, dann beantworten Sie mir doch bitte, ob eine Abstimmung Ihrer Meinung nach rechtliche Gültigkeit beanspruchen kann, wenn sie auf falschen Prämissen beruht.

      • ups schreibt:

        Verehrter Zwuckelmann, was sind „falsche Prämissen“? Es war Wahlkampf vor der Abstimmung und alle Argumente, falschen Argumente und Polemiken lagen auf dem Tisch. Jeder Abstimmungsberechtigte konnte frei entscheiden, wieviel er davon zur Kenntnis nehmen wollte. Eine winzige Minderheit aus der Verliererecke findet „falsche Prämissen“, 99% der Abstimmenden ( auch auf Verliererseite) sehen das nicht so; Der Aufschrei ist jedenfalls aus geblieben, auch nach der neuen Finanzdebatte.
        Diese selbst erfundenen „falschen Prämissen“ liefern der kleinen Minderheit seitdem die Selbst-Rechtfertigung für die Weiterführung der Protestdemos. Was soll das bewirken?
        Nach der Bundestagswahl kann nach dem gleichen Schema jede Partei von „falschen Prämissen“ reden und eine Revision verlangen – macht aber keiner, weil Demokratie anders funktioniert.

      • zwuckelmann schreibt:

        Eine Volksabstimmung ist keine Parlamentswahl. Aber gut. Meinen Sie dann, dass diese Volksabstimmung also nun gilt ganz unabhängig davon, ob das Projekt noch viel teurer würde? Kann man sich also Ihrer Meinung nach ernsthaft auf eine Abstimmung berufen, die unter ganz anderen Prämissen stattfand? Ist also diese Volksabstimmung quasi ein Freifahrtschein für alles, was da kommen wird, weil „das Volk“ ja abgestimmt hat? Das, lieber Ups, ist ein eigenartiges Demokratieverständnis. Das hieße, dass demokratisch gefasste Entscheidungen nicht revidierbar wären.
        Im übrigen geht es nicht um einen Aufschrei, sondern nur darum, dass das wirklich einzige Argument, warum die Grünen an S21 festhalten, die Volksabstimmung ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Volksabstimmung nicht mehr dafür herhalten kann, die Entscheidung, S21 zu bauen, zu rechtfertigen. Das S21, worüber abgestimmt wurde, ist schon lange nicht mehr aktuell. Die Abstimmung darüber soll es noch sein? Eigenartig, wirklich eigenartig, und für mich vollkommen unverständlich.

  4. Kornelia schreibt:

    @ups: Es ist schon faszinierend wie die Reflex-Gegen-Gegner sich an den Widerständlern hochreiben, und ich freue mich immer wieder zu hören und zu lesen wie aufmerksam sie doch einiges mitbekommen…. leider immer wieder mit dem für sie typischen Tunnelblick…. aber vielleicht fruchtet es ja irgendwann….. der 30.09. naht; da ging es um BILDUNG STATT STUTTGART21
    Abstimmung für Ewig: auch hier ist eine faszinierende unBILDUNG zu verzeichnen: während wir Rückgaberechte erwirkt haben im Verbraucherbereich, Rücktrittsversicherungen abschliessen können und und und scheint es so zu sein, dass sobald DAS Wirtschaft und ihre Bonzen dahinter stehen laufen sämtliche Bürgerrechte auf Eis (wie bei der Bahn: die mich zu Geldstrafen verdonnern kann, wenn ich Fehler gemacht habe,,,, sie selber darf mir aber die lange Zunge rausstrecken…. merkwürdiges Demokratie- und RECHTSVerständnis )
    also wenn ich an der Kasse feststelle dass meine Milch plötzlich 3mal so teuer ist als ausgezeichnet kann ich und darf ich sie stehen lassen, wenn die Ware dann zuhause Schimmel aufweist…. Rückgaberecht, wenn sie gigantische Mängel hat: Rückgaberecht…..
    nur als Bürgerin soll ich das nciht haben….. merkwürdiges Denken….
    auch der Molath hätte dementsprechend eigentlich lebenslang bei der lala bleiben müssen: alles mit Recht und Gesetz geschehen, oder?
    die Energiewende der Energiewende: alles rechtens?
    der ENBW-Deal: alles rechtens?
    das Wasser-ver99jahre-pachten: alles gut und richtig?

  5. Kornelia schreibt:

    @zwuckelmann: Fehlereingeständnis:
    hier sollte die Bewegung selber mal in den Spiegel schauen: bis heute habe ich die Gründe warum WIR die VArce mitgemacht haben, mitmachen mussten, gedrängt wurde sie mitzumachen…….. nie verstanden……..
    das war eine der vielen Fehler die die Bewegung gemacht hat…auch weil Grüne UND SPDler im AB sind und einge feige waren: laut und deutlich die Forderungen zu stellen was es braucht um mitzumachen!!!
    wenn ich ein Auto bestelle, dann habe ich ein Recht auf ein vollständiges Auto, nicht eins was keine Bremsen hat, keine Seitentüren, der Auspuss ist kaputt und ein Grossteil des Getriebes ist noch in der Planung!!! Und ich habe ein Anrecht darauf ALLES vorliegen zu haben: stell dir mal vor die kaufst eine blackbox, die dann mit bunten Bildern beklebt wird, und anschliessend steht dort : überraschund drauf!! kein Auto, sondern ein Klapprad!! und kostet aber das Dreifache!!!

    was viele Reflex-Gegen-Gegner nicht begreifen ist, dass es ihr Unterhemd ist das ihnen gerade mitausgezogen wird, vor lauter Schaum vorm Mund sehen sie gar nicht wie ihnen Hab und Gut weggenommen wird….
    bis heute hat mir keiner erklären können „wer soll das bezahlten, wer hat soviel Geld?“
    genau wie bei dem Finanz-Super-Gau…. wo ich von Vorne mit „alles ist sicher“ belogen werde und man mir von hinter herum alles wegnimmt!!

  6. ups schreibt:

    zu Zwuckelmann 6.9. 18:12 :

    Werter Zwuckelmann,,
    die Volksabstimmung gilt immer noch, weil sich -trotz Kostenerhöhung- nur eine winzige Minderheit gefunden hat, die den alten Beschluß umwerfen will. Deshalb sind die Grünen auf der sicheren Seite. Und ihr Satz „das wirklich einzige Argument, warum die Grünen an S21 festhalten, die Volksabstimmung ist“ ist schlicht Unsinn. Für einen Projektabbruch gibt es gewaltige juristische und Tag für Tag wachsende finanzielle Hürden, die auch die Grünen fürchten.
    Sich jetzt noch gegen S21 zu verkämpfen ist verlorene Liebesmüh. S21 stirbt höchstens an fundamentalen eigenen Problemen, und die sind derzeit nirgends erkennbar.

    • ElisabethHD schreibt:

      Nochmal zur Klärung: Das Referendum ist am Quorum gescheitert, die „Volksabstimmung“ hat also im rechtlichen Sinn überhaupt keine Bedeutung, weil sie nichts an der Rechtslage geändert hat. Sie ist genau so unverbindlich wie irgendeine Meinungsumfrage. Hätten aber mindestens 33 % der Stimmberechtigten für das Kündigungsgesetz gestimmt, dann wäre die Landesregierung dazu verpflichtet gewesen, einen Weg zur Kündigung der 930 Millionen zu suchen. (Und selbstverständlich hätten die CDU und SPD-Schmiedel trotzdem das Recht, weiterhin gegen die Kündigung zu sein, denn das Gesetz verpflichtet ja nur die Regierung, sonst niemanden.)
      Das gescheiterte Referendum verpflichtet niemanden zu irgendetwas, es ist völlig irrelevant. Es „gilt“ also nur für die Regierung, die es freiwillig anerkennt. Und im Koalitionsvertrag haben die Grünen und die SPD sich halt darauf geeinigt, dass die Grünen in der Regierung (und anscheinend auch im Landtag) ihren Widerstand gegen S21 einstellen, wenn das Kündigungsgesetz beim Referendum scheitert.
      Insofern haben Sie sogar untertrieben mit Ihrem Satz „die Volksabstimmung gilt immer noch, weil sich -trotz Kostenerhöhung- nur eine winzige Minderheit gefunden hat, die den alten Beschluß umwerfen will.“
      Es gibt nämlich beim grünen Teil der Regierung und in der grünen Landtagsfraktion noch nicht einmal eine „winzige Minderheit“, die den alten Koalitionsbeschluss umwerfen will. Oder wenn es sie gibt, dann hat sie sich noch nicht geoutet.

  7. Wilfried Hüfler schreibt:

    Der geschätzte Mitstreiter Zwuckelmann geht in seiner Argumentation leider nicht weit genug.
    In seiner Zurückweisung des an uns gerichteten regierungsamtlichen Vorwurfs eines „verqueren Demokratieverständnisses“ stellt er zwar mit Recht die Frage: „Ist eine Volksabstimmung gültig, die bewusst auf Vorspiegelung falscher Tatsachen beruht?“ und bezweifelt, dass eine solche „Volksabstimmung“ den demokratischen Spielregeln entspreche, die in Deutschland gelten.
    Er beschäftigt sich aber nicht mit der Frage, ob ein Rechtssystem, das ein als Volksabstimmung bezeichnetes Referendum überhaupt zulässt, dem eigentlichen willen des Souveräns, der Zivilgesellschaft, entspricht.
    Die Demokratieinitiative 21 hat ja ab September 2010 warnend durch ihre mit Unterschriftenlisten begleitete verfassungstheoretische Argumentation einen Verfahrensweg in die Öffentlichkeit getragen, der – wenn ihm die nötige breite wirkungsvolle Akzeptanz zuteil geworden wäre – das Desaster jener unzähligen Volksabstimmung hätte verhindern können:
    Eine rasche Änderung der baden-württembergischen Landesverfassung – begleitet von einem zu erzwingenden Moratorium für S21 – wäre die Voraussetzung dazu gewesen.
    Denn der im Lauf jahrzehntelanger Vorarbeit gereifte Gesetzesvorschlag der Demokratieinitiative 21 beinhaltete unter anderem (im Gegensatz zu den entsprechenden Gesetzesvorschlägen von Grünen und SPD, die sich an Entwürfen von Mehr Demokratie e.V. orientierten) die Streichung des Artikels 60, Abs. 2 und 3 der Landesverfassung, der es bisher erlaubt, dass die Regierung – oder im Landtag vertretene Parteien – eine Volksabstimmung auf den Weg bringen können.
    Die in unserer Landesverfassung gegebene Möglichkeit eines solchen Übergriffes des repräsentativ-demokratischen Elementes in die Sphäre des direkt-demokratischen Elements hat uns die fatale Volksabstimmung im November 2011 beschert, also ohne dass die Zivilgesellschaft mit einer aus ihrer Mitte geborenen „Volksinitiative“ über den Zeitpunkt und besonders die Fragestellung selbst hätte entscheiden können.
    Wenn es uns gelungen wäre, die Wichtigkeit des Volksbegehrens „Stärkung der Volksrechte“ trotz der Turbulenzen des schwarzen Donnerstags und des Scheinetappensiegs der „Schlichtung“ noch vor der Landtagswahl landesweit zu vermitteln, hätte der Demokratie ein historischer beispielgebender Erfolg beschieden sein können, und auf Grundlage der plebiszitfreundlichen Novellierung der Landesverfassung hätte „unsere“ Volksabstimmung das Bahnprojekt Stuttgart 21 vielleicht zu Fall gebracht.
    Die allein von der DI21 geforderte „Medienbedingung“ (d.h. gesetzlich kontrollierte Gewährleistung objektiver Darstellung von Pro und Contra in den Massenmedien) hätte die unzureichende und teils irreführende Information der Abstimmungsbürgerschaft weitgehend verhindern können.

    • ElisabethHD schreibt:

      „Die Möglichkeit eines Übergriffes des repräsentativ-demokratischen Elementes in die Sphäre des direkt-demokratischen Elements, ohne dass die Zivilgesellschaft mit einer aus ihrer Mitte geborenen „Volksinitiative“ über den Zeitpunkt und besonders die Fragestellung selbst hätte entscheiden können“
      „gesetzlich kontrollierte Gewährleistung objektiver Darstellung von Pro und Contra in den Massenmedien“
      Das sind ganz wichtige Aspekte. Aber das habe ich (und viele andere wahrscheinlich auch) erst nach dem 27.11.2011 kapiert.
      (Gibt es irgendwo eine Gegenüberstellung der Entwürfe der beiden Initiativen?)

      • wilfriedhuefler schreibt:

        Ja, Elisabeth, die mit „Synopse“ überschriebene Gegenüberstellung der beiden Entwürfe zur Änderung der Landesverfassung findet sich seit Oktober 2010 nicht nur im Argumentations-Repertoire meines Rollator-Informationsstandes auf den S 21 Demos, sondern auch unter dem Link http://www.demokratie-initiative21.de/pdf/di21-spd-gruene-synopse.pdf, unten rechts.
        Um das entsprechende Volksbegehren einleiten zu können, kamen die nötigen 10.000 Unterschriften – angesichts zu weniger Mitstreiter und der Konkurrenz anderer Unterschriftensammlungen – nicht zusammen. Inzwischen musste die Unterschriftensammlung eingestellt werden, das Projekt als solches bleibt mit großer Dringlichkeit auf der Tagesordnung. Die diesbezügliche Presseerklärung der DI21, die unter http://www.demokratie-initiative21.de/pdf/pa-di21-feb2013.pdf abrufbar ist, wurde meines Wissens von keinem Presseorgan in Baden-Württemberg veröffentlicht.
        Eine umfassende Darstellung des direkt-demokratischen Ansatzes der DI21 ist erfreulicherweise immer noch auf dem Parkschützer-Portal „Bei Abriss Aufstand“ in dem „Blogroll“ unter „Demokratie-Initiative 21“ zugänglich.
        Ich

  8. ElisabethHD schreibt:

    Vielen Dank an Wilfried Hüfler für die Links zum Volksbegehren.

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